Private Sender unter Schleichwerbungsverdacht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Saarbrücken -Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalten hat bei privaten TV-Veranstaltern eine Reihe von Auffälligkeiten im Hinblick auf geltende Werberegelungen festgestellt.

In zehn Fällen besteht nach einer routinemäßigen Überprüfung jeweils ein erster Verdacht auf Schleichwerbung. Dies teilte die Gemeinsame Stelle nach einer Sitzung am 30. März 2005 mit. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag ist Schleichwerbung verboten.
 
Betroffen sind danach die Veranstalter SAT.1, Vox, Super RTL, MTV und n-tv.
 
Die Gemeinsame Stelle hat den für diese Veranstalter zuständigen Landesmedienanstalten empfohlen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Das bedeutet, dass zunächst den Programmanbietern die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben werde, teilte Prof. Dr. Norbert Schneider, Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz, mit. „Danach wird zu klären sein, ob Beanstandungen gegen Veranstalter ausgesprochen werden sollen.“
 
Wie Schneider weiter sagte, sei in der aktuellen Stichprobe das Programm von insgesamt 18 privaten Veranstaltern überprüft worden. Zugrunde lagen Aufzeichnungen von zwei Tagen des Programms im Februar 2005.
 
Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz ist eine Einrichtung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). Sie führt regelmäßig Untersuchungen zu Programm- und Werbefragen durch, z. B. zu Themen wie Werbung für Klingeltöne, Gewinnspiele, Schleichwerbung, Begleitmaterialien, etc. [mg]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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