Privatsender bemängeln Eckpunkte für Handy-TV via DVB-H

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) begrüßt trotz einiger Unklarheiten das Ende letzter Woche veröffentlichte Eckpunktepapier der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) zu DVB-H, soweit es sich klar für einen Vorrang des Rundfunks bei der Nutzung der neuen Übertragungstechnik ausspricht.

Das Papier dokumentiere zumindest das Bemühen der Landesmedienanstalten, eine Lösung für die zukünftige Vergabe und Nutzung von DVB-H-Kapazitäten zu befördern, so der Verband. Zu Recht stelle das Papier klar, dass eine Vergabe von DVB-H-Kapazitäten nur nach dem jeweiligen Medienrecht erfolgen kann und folglich im Falle fast aller Länder eine Vergabe von DVB-H-Lizenzen nur an Rundfunkveranstalter und vergleichbare Telemedien erfolgen könne, so Jürgen Doetz, Präsident des VPRT.

Der VPRT stellt fest, dass das Papier viele Fragen offen lasse, wo eindeutige Regelungen gefordert wären. So solle es offensichtlich zukünftig auch zulässig sein, Teile der Kapazitäten an „Poolgesellschaften“ zu geben. Hier bleibt offen, wie das entsprechende Verfahren aussehen soll und wie genau die Landesmedienanstalten sich dieses Procedere vorstellen.
 
„Der VPRT als Vertreter des privaten Rundfunks ist innerhalb des geltenden Rechts für solche Modelle weiterhin gesprächsbereit, sofern die Grundregeln eingehalten werden“, so Jürgen Doetz. Nur eine Lösung im Interesse aller könne diesen neuen Markt erschließbar werden lassen. Hinsichtlich der konkreten Ausschreibungsverfahren müsste das Eckpunktepapier überarbeitet und klarer formuliert werden, wolle man eine rechtliche Überprüfung vermeiden. Diese würde wichtige Zeit kosten und damit nicht im Interesse all derer liegen, die wie der VPRT eine zügige Digitalisierung der Rundfunkübertragung in Deutschland anstrebten, so der Verband abschließend. [sch]

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