RBB: Interim-Intendant soll schnellstmöglich gewählt werden

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Die Wahl eines Interims-Intendanten beim RBB rückt näher. Offiziell wird noch kein Name kommuniziert – aber es gibt klare Kriterien für die Besetzung der Spitzenposition.

Die Wahl eines Interims-Intendanten beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) durch den Rundfunkrat soll „schnellstmöglich“ erfolgen. Das sagte der amtierende Rundfunkratsvorsitzende, Dieter Pienkny, am Donnerstag in Berlin. Theoretisch könne er sich vorstellen, dass die Wahl in einer Sondersitzung bereits in der nächsten Woche stattfinden könnte. Das hänge allerdings davon ab, wie die Suche laufe.

Ein Gremium aus den Spitzen der RBB-Kontrollgremien Verwaltungsrat und Rundfunkrat sowie je ein Mitglied der Personalrat- und der Freienvertretung soll zügig einen oder mehrere Personalvorschläge erarbeiten. Von einer öffentlichen Ausschreibung wird wegen des damit einhergehenden Zeitverzugs abgesehen.

Pienkny nannte unter anderem Staatsferne und Integrität als wichtige Kriterien für den Interims-Chef. Er gehe davon aus, dass es Kandidaten geben könnte, die nicht mehr aktiv im Berufsleben stehen. Der Interims-Chef soll höchstens ein Jahr im Amt bleiben, bis ein neuer Intendant oder eine neue Intendantin feststeht.

Am nächsten Dienstag kommt indes der Verwaltungsrat – also das Kontrollgremium für das operative Geschäft der RBB-Geschäftsleitung – erneut zusammen, wie Pienkny weiter sagte. Ein Interims-Chef wird gesucht, weil die aktuelle Sender-Geschäftsleitung rund um die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger bei der Aufarbeitung des Vetternwirtschaft-Skandals in der Kritik steht. Der Verwaltungsrat hatte ein Interims-Management gefordert. Die ARD-Intendanten und -Intendantinnen hatten am Wochenende sogar mitgeteilt, dass sie das Vertrauen in die RBB-Führung verloren haben.

Der Rundfunkrat stützte sich bei seiner Entscheidung zum Ablauf der Wahl eines Interims-Intendanten auf eine entsprechende Einschätzung der Rechtsaufsicht, die derzeit das Land Brandenburg innehat.

Auf der Tagesordnung am Donnerstag stand unter anderem der Punkt „Krisenmanagement – Zukunft der Geschäftsleitung“. Zu Beginn gab es eine längere Diskussion darüber, ob die Sitzung öffentlich sein sollte – schließlich wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zur Rundfunkratssitzung erschien auch die Juristische Direktorin Susann Lange, die Teil des Führungszirkels ist. Verwaltungsratsmitglieder waren ebenfalls da.

Voraussichtlich am 22. September soll zudem ein neuer Vorsitzender des Rundfunkrats gewählt werden, wie Pienkny sagte. Am Wochenende war die bisherige Rundfunkratsvorsitzende Friederike von Kirchbach zurückgetreten.

Mitarbeiter des RBB hatten in einer Resolution ein Mitspracherecht bei der Benennung einer Interims-Spitze und eines künftigen Intendanten gefordert. Das solle auch im RBB-Staatsvertrag festgehalten werden.

Die Hintergründe des RBB-Skandals

Ex-Intendatin Schlesinger sieht sich seit Ende Juni durch Berichte vor allem des Online-Mediums „Business Insider“ zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt. Sie war seit Jahresbeginn ARD-Vorsitzende und seit 2016 RBB-Intendantin. Von beiden Ämtern trat sie zurück.

Im Zentrum des Skandals steht neben Schlesinger auch der zurückgetretene RBB-Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die gegen sie gerichteten Vorwürfe zurück. Es geht unter anderem um umstrittene Beraterverträge für ein RBB-Bauprojekt, um Abstimmungen zwischen beiden zum Gehalt und um Boni für Schlesinger.

Außerdem geht es um Aufträge für ihren Ehemann, den Ex-„Spiegel“-Journalisten Gerhard Spörl, bei der Messe Berlin – wo Wolf bis vor kurzem in Personalunion auch Chefaufseher war. Gegen alle drei ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsannahme. Es gilt die Unschuldsvermutung. Es läuft zudem eine externe Untersuchung einer Anwaltskanzlei. Ergebnisse gibt es noch nicht.

Text: dpa/ Redaktion: JN

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2 Kommentare im Forum

  1. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen notwendigerweise vorübergehend unter Kuratel gestellt werden. Heißt: Fortführung der minimalistischen "Pflichtaufgaben", Entmachtung aller Entscheidungsträger, auch auf niederer Ebene, Einsetzung eines Entscheidungsgremiums der Landtage unter Einbeziehung aller darin vertretener Parteien. Das widerspricht natürlich der Intention des örR, ist aber ein notwendiger Schritt, wenn man den örR aus dem Würgegriff der Bundesregierung befreien will. Der örR ist Staatsfunk. Er ist dabei, seine Daseinsberechtigung zu verwirken. Wer seine Aufgabe darin sieht, die Regierungspolitik nicht nur kritiklos, sondern aktiv framend unters Volk zu bringen, betreibt Gehirnwäsche, verbreitet einfach nur Propaganda. Erst der rbb, dann der NDR, der SWR.... Die Lawine rollt talwärts.
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