RBB muss Freie Wähler nicht zur „Wahlarena“ einladen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Greift der RBB in die Wahlfreiheit der Bürger ein? So zumindest der Vorwurf der freien Wähler, deren Kandidat nicht zur „Wahlarena“ vor der Brandenburger Landtagswahl eingeladen wurde.

Das Vertrauen der Wähler zu den großen Volksparteien ist insbesondere in den neuen Bundesländern in Schieflage geraten – das zeigen die vergangenen Wahlen und Wahlprognosen für die anstehenden Landtagswahlen deutlich. Profitieren könnte davon allerdings nicht nur die Grünen und die auf dem Vormarsch befindliche AfD, sondern auch kleine Parteien: Die Freien Wähler erhoffen sich in Brandenburg das Überschreiten der 5-Prozent-Marke – und fühlen sich in diesem Versuch vom RBB in diesem Vorhaben sabotiert.

Der Grund: Eine Einladung zur „Wahlarena“, dem TV-Duell des RBB mit den Spitzenkandidaten der Parteien, gab es für den Listenplatzersten der Freien Wähler nicht. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wollte die Partei nun die Einladung für ihren Kandidaten einklagen, war jedoch nicht mit dem erhofften Erfolg beschieden. Allerdings muss der Sender,  der laut vorsitzendem Richter für die Entscheidung hinsichtlich der Einladungspolitik „kein nachvollziehbares journalistisches Konzept vorgelegt“ habe, seine Auswahl und deren Begründung erneut überarbeiten. 
Péter Vida, Landesvorsitzender der Freien Wähler, zur Sache „Der RBB täte gut daran, nicht weiter zum Nachteil unserer Kandidaten in die Wahlfreiheit der Bürger einzugreifen.“ Ob der RBB in seiner Neuauflage der Einladungen die Freien Wähler mit einbezieht, ist allerdings fraglich.

[rs]

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2 Kommentare im Forum

  1. Aktuelle Umfragen sagen 4% (eine ganze Weile übrigens schon), also noch nicht drin, aber auch alles andere als aussichtslos.
  2. So ab 3,5% wäre es schon sinnvoll eine Partei einzuladen, zumal bei den Freien Wählern in Brandenburg hinzukommt, das sie bei der letzten Wahl immerhin Direktmandate geholt haben, und das auch bei der kommenden Wahl relativ wahrscheinlich ist.
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