Rechtsdschungel beim Kauf ausländischer Geräte

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Billige Receiver im Ausland zu kaufen, kann oft verhängnisvoll enden, weil Garantie und Gewährleistung schlecht einklagbar sind.

So verlockend die Angebote auch sind, die sich beim Blick über die Landesgrenzen offenbahren – preiswerte Plasma-Fernseher, superbillige Receiver, tolle Lautsprecher – wenn es hart auf hart kommt, und das Gerät streikt, hat man meist die schlechten, oft aber auch gar keine Karten. Innerhalb der Europäischen Union regelt das Lugano-Übereinkommen die gerichtlichen Zuständigkeiten und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen.

Anders sieht es aus, wenn man einen Kaufvertrag außerhalb der Europäischen Union abschließt. Unterschreibt man „blind“ einen solchen Vertrag, kann es sein, dass man dadurch Rechtsvorschriften zustimmt, die man gar nicht kennt. Wie kann man sich davor schützen? Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Käufe von Unterhaltungselektronik im Ausland tätigen? Auskunft über Ihr Recht gibt die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist.
 
 
 
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