RTL: Medienkonzentrationsrecht muss geändert werden

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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RTL hat „ein dringendes Bedürfnis“, das Medienkonzentrationsrecht zu ändern. Künftig soll es den technischen Entwicklungen und veränderten Nutzungsgewohnheiten Rechnung tragen. Von der bisherigen Allmacht des Fernsehens soll nicht mehr ausgegangen werden.

Die bisherigen konzentrationsrechtlichen Vorschriften mit dem Fernsehen seien ein „grundsätzlich taugliches Instrumentarium“. Jedoch basiere es „auf der Fiktion der Allmacht des Fernsehens“, erklärte Tobias Schmid, RTL-Bereichsleiter Medienpolitik, gegenüber dem Branchendienst „Funkkorrespondenz“ (aktuelle Ausgabe).  
 
Die Allmacht des Fernsehens wäre inzwischen durch das Internet eingeholt worden, so der RTL-Vertreter weiter. So müsse sich auch das Medienkonzentrationsrecht ändern. Schmid räumte aber auch ein, dass mit großen Schritten in Zukunft nicht zu rechnen sei. Schließlich sei die Materie „rechtlich und politisch sensibel“. Die Bundesländer beraten sich bereits seit zwei Jahren über die konzentrationsrechtlichen Vorschriften, verwertbare Vorschläge zu Änderungen gab es bislang jedoch nicht.

Bislang wird die vorherrschende Meinungsmacht bei einem Unternehmen vermutet, dessen Fernsehprogramme zusammen im Jahresschnitt einen Marktanteil von 30 Prozent erreichen. Jetzt befürchtet die RTL-Gruppe, bereits in den nächsten drei bis fünf Jahren diese medienkonzentrationsrechtlich kritische Schwelle zu überschreiten. Der Fernsehmarktanteil lässt sich durch die Ausstrahlung von Regionalfenstern und die gleichzeitige Verbreitung von Sendungen unabhängiger Drittanbieter um zwei beziehungsweise drei Prozentpunkte steigern. Diese Schlupflöcher nutzt RTL bereits.
 
Die RTL-Gruppe umfasst die Programme RTL, Vox, Super RTL, RTL2 und N-TV. Mit diesen erreicht der Medienkonzern derzeit einen kombinierten monatlichen Marktanteil von 26,1 Prozent. Gleichzeitig ist RTL auch auf anderen Medienmärkten, beispielsweise im Internet, aktiv. Gerade den Online-Angeboten misst die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) eine hohe Bedeutung für die Meinungsbildung bei. Bisher gewichtet die KEK die Meinungsbildungsrelevanz von Online-Medien im Vergleich zum Fernsehen mit der Hälfte. Der 0,5-Gewichtungsfaktor könnte sich jedoch ändern.
 
Die RTL-Gruppe warf den Vorschlag in den Raum, Programmanbietern künftig noch weitere Bonusmöglichkeiten einzuräumen. Ein denkbarer Ansatz sei, dass ein Medienunternehmen ein gemeinsames Regionalmagazin für sechs Bundesländer (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhat, Thüringen, Saarland) produziere und dafür einen Bonus von einem Prozentpunkt erhalte, schlug Schmid in dem „FK“-Interview vor.
 
Auf die Änderungsvorschläge müssen nun die Bundesländer reagieren. Eventuell werden sich die Chefs der Staats- und Senatskanzleien auf ihrer Sitzung am 22. und 23. September in Sachsen-Anhalt über das Medienkonzentrationsrecht beraten. [nn]

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: RTL: Medienkonzentrationsrecht muss geändert werden Was ist denn geplant? Ne Nutzungsgebühr fürs Internet? Von allen zu entrichten. RTL fordert immer, die ÖRR sollen sich aus dem Internet raushalten. Vielleicht sollte RTL diesen Rat mal selbst beherzigen. Zum Glück hat das Internet Reinigungsfilter, an die die Gierhälse niemals kommen werden. Schon allein an Traffic spart der Filter pro Monat seine 3-4 GB ein.
  2. AW: RTL: Medienkonzentrationsrecht muss geändert werden Traffic interessiert mich nicht,weil das Trafficvolumen für mich unbegrenzt ist !
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