RTL muss weiter Drittsendezeiten einräumen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Drittsendezeiten werden bei den Privatsender nicht gerne vergeben. Nach Sat.1, das sich trotz ursprünglicher Einigung weiter wehrt, wird nun RTL von der KEK verpflichtet, anderen Anbietern weiterhin einen Platz im Programm einzuräumen.

Die Heftigkeit, mit der sich die Privatsender zum Teil gegen die Vergabe von Drittsendezeiten wehren, überrascht angesichts des Anteils, welche diese Sendungen im Programm der Sender haben. So musste Sat.1 bereits zähneknirschend die Vergabe durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hinnehmen, nach einer vermeintlichen Einigung geht der Sender allerdings wieder gerichtlich gegen die Entscheidung vor. Wie weit RTL gehen wird ist noch nicht klar, sicher ist allerdings, das der Kölner Sender nach einer Entscheidung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) verpflichtet ist, weiterhin Drittsendezeiten einzuräumen.

Das ist das Ergebnis einer Überprüfung der KEK, welche die Kommission auf Anfrage der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) durchführte. Diese wollte vor einer erneuten Ausschreibung der Drittsendezeiten wissen, ob RTL die für die Vergabe maßgeblichen Zuschaueranteile aufweist. Im Zeitraum von März 2016 bis Februar 2017 blieb RTL Television zwar mit 9,55 Prozent unterhalb der Schwelle von 10 Prozent. Da jedoch die Gesamtheit der RTL-Gruppe einen durchschnittlichen Anteil von 23,3 Prozent erreichte und damit über dem Schwellenwert von 20 Prozent lag, ist RTL verpflichtet, „Sendezeit für unabhängige Dritte als Fensterprogramme im Programm RTL Television einzuräumen.“
 
Aktuell veranstalten die DCTP und die AZ Media TV GmbH als unabhängige Dritte Programme bei RTL, die Zulassung läuft bei beiden zum 30.06.2018 aus. [buhl]

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3 Kommentare im Forum

  1. ... die RTL-Gruppe ist per RStV verpflichtet, unabhängigen Dritten Sendezeiten einzuräumen. Bei ProSiebenSat.1 sieht das etwas anders aus. Sat.1 hat im Mai 2012 das letzte Mal die 10%-Marke erreicht. Seit Dezember 2015 blieb die Sendergruppe auch unter der 20%-Marke. 2015 betrug der Jahresdurchschnitt 19,9%, in 2016 18,9%. RTL muss wöchentlich insg. 180 Minuten Sendezeit einräumen. Aktuell sind es 120 Minuten für "Stern TV" (DCTP), 30 Minuten für "10 vor 11" (DCTP) und 30 Minuten für "30 Minuten Deutschland". Darüberhinaus wird "Stern TV" auf RTL im vollem Umfang wiederholt, wozu RTL nicht verpflichtet ist ...
  2. Die 60 Minuten Spiegel TV nicht zu vergessen. Stern TV wurde von RTL freiwillig bis Mitternacht verlängert. Außerdem handelt es sich bei Mensch Gottschalk (28.5) ebenfalls um Drittsendezeit.
  3. RTL muss insgesamt 180 Minuten Sendezeit freiräumen, das ist richtig. Deine Aufspaltung stimmt jedoch nicht. Bei stern TV werden nur die ersten 45 Minuten über die Drittsendezeit hergestellt (22:15 Uhr - 23:00 Uhr). RTL zeigt das Format freiweillig länger bis Mitternacht ohne dass es dazu eine Verpflichtung gibt. DCTP füllt als Lizenzinhaber für die 1. Sendezeitschiene insgesamt 105 Minuten Programm bei RTL: - sonntags von 22:15 - 23:00 Uhr (derzeit mit Spiegel TV) - dienstags von 00:30 bis 01:00 Uhr (derzeit 10 vor 11) - mittwochs von 22:15 bis 22:45 Uhr (derzeit stern TV). Dazu gibt es eien 2. Sendezeitschiene mit einer Gesamtlänge von 75 Minuten, für die AZ Media TV als unabhängiger dritter Veranstalter die Lizenz bekommen hat: - montags 23:30 - 0:00 Uhr (derzeit 30 Minuten Deutschland) - samstags 09:15 - 09:45 Uhr und samstags 09:45 - 10:00 Uhr (derzeit Die Faktenchecker über 45 Minuten; ausgeschrieben wurde die Zeit aber als 30 + 15). Mensch Gottschalk wird über dctp als Drittsendezeit-Format ausgestrahlt, allerdings handelt es sich hierbei um eine Sondervereinbarung (ähnlich wie auch schon in der Vergangenheit Ausstrahlungen verschoben oder ausgesetzt worden sind, um Platz für Sonderprogrammierungen zu schaffen)
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