Rundfunkbeitrag: Streit von Sixt und BR geht in neue Runde

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Streit zwischen Sixt und dem Bayerischen Rundfunk (BR) geht in die nächste Runde. Der Autovermieter sieht in dem Rundfunkbeitrag einen Verfassungsverstoß.

Deutschlands größter Autovermieter Sixt zieht weiter gegen den Rundfunkbeitrag zu Felde. Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München begann am Dienstag der Berufungsprozess des Unternehmens gegen die seit 2013 geltende Neuregelung des Beitrags für öffentlich-rechtliche Angebote.

Durch den Beitrag werden Abgaben für die rund 91000 Sixt-Fahrzeuge und jede der 2200 Betriebsstätten fällig. Sixt sieht darin Verfassungsverstöße. In erster Instanz war der Autovermieter dem Bayerischen Rundfunk unterlegen.
 
Die Vertreter des BR halten die Klage für unbegründet und können sich dabei auf eine Vielzahl bereits ergangener Entscheidungen stützen. Von sieben Oberverwaltungsgerichten und mehr als 30 Verwaltungsgerichten seien Klagen bereits abgewiesen worden. So war der Drogeriemarktunternehmer Rossmann mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterlegen.
 
Autovermieter Erich Sixt will in dem Rechtsstreit notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wie er im Vorfeld des Prozesses angekündigt hatte. Zu diesem Zweck muss zunächst der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft sein. [dpa/kw]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: Rundfunkbeitrag: Streit von Sixt und BR geht in neue Runde Die Vertreter des BR halten die Klage für unbegründet? Präsident des Byrischen Verwaltungsgerichtes, Stephan Kersten Der Verwaltungsrat des BR Bild Nr. 6 sagt dann wohl alles.
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