Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Karlsruhe – Die letzte Erhöhung der Rundfunkgebühr in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu gering ausgefallen. Die jetzigen 17,03 Euro monatlich seien in verfassungswidriger Weise festgelegt worden.

Das entschieden die Richter am Dienstag in Karlsruhe. Das Gericht gab damit den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt. Nach Ansicht der öffentlich-rechtlichen Sender fiel die letzte Erhöhung zu gering aus, weil die Bundesländer in unzulässiger Weise Einfluss genommen hätten. Das Verfahren hat nach Ansicht des Verfassungsgerichts damit die Rundfunkfreiheit verletzt.

Da die neue Gebührenperiode aber schon am 1. Januar 2009 beginnt, sei es „verfassungsrechtlich hinnehmbar, bis dahin von einer Neufestsetzung der Gebühr abzusehen“, betonte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Die bis Ende 2008 geltende Monatsgebühr von 17,03 Euro bleibt nach den Worten des Ersten Senats aber gleichwohl in Kraft. Allerdings müssten die Anstalten bei der neuen Gebührenrunde zum 1. Januar 2009 einen Ausgleich für die Mindereinnahmen bekommen.
 
Die klagenden Anstalten wandten sich gegen die Entscheidung der Ministerpräsidenten, die Rundfunkgebühr nicht wie von der unabhängigen Gebührenkommission KEF vorgeschlagen um 1,09 Euro, sondern nur um 88 Cent auf 17,03 Euro pro Anschluss und Monat zu erhöhen. Diese zum 1. April 2005 festgesetzte Gebühr gilt bis Ende 2008.
 
Nach den Worten des Karlsruher Gerichts dürfen die Länder zwar grundsätzlich hinter den Gebührenempfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zurückbleiben. Dies sei aber nur aus bestimmten Gründen zulässig, etwa, um die Rundfunkteilnehmer nicht unangemessen zu belasten. Medienpolitische und programmliche Erwägungen dürften dagegen bei der Gebührenfestsetzung keine Rolle spielen.
 
Zwar hatten die Länder ihren Eingriff auch mit der wirtschaftlich angespannten Situation begründet. Weil sie aber zugleich die Konkurrenz zwischen öffentlich-rechtlichem und privaten Rundfunk im Blick hatten, verletzte die Gebührenfestsetzung laut Gericht die Rundfunkfreiheit. (ddp/dpa/fr)[lf]

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92 Kommentare im Forum

  1. AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig Dieser Satz sagt alles: Die Länder haben den öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Interessen der Privatsender untergeordnet. Und das war verfassungswidrig. Nr. 1: öffentlich-rechtlicher Rundfunk (ARD) Nr. 2: öffentlich-rechtlicher Rundfunk (ZDF) Nr. 3: öffentlich-rechtlicher Rundfunk (DLR) Nr. 4: die Schrottsender (RTL, Pro7SAT.1, Latrine X)
  2. AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig Eigentlich eine Endlosdiskusion das Thema GEZ. Auf der einen Seite die Beführworter, auf der anderen Seite die Gegner. Also ich persönlich finde mich ja eher auf der Seite der Gegner wieder. Denn auf den "schrottsendern RTL & Co." sehe ich zwar auch zum 34. mal die selbe Simpsons Folge wieder. Dafür bezahl ich diese "schrottsender" nicht "zangsweise". Und wenn jemand Gebühren dafür bezahlen will, damit ARD & Co. Handy TV usw. (Nutzerzahlen halten sich in diesen Zusatzdiensten ja sehr überschaubar), dann soll er dies tun, aber nicht Zwangsweise!!! Die Befürworter sind ja auch meist die selben, wie diejenigen die Solche Begriffe wie "Versklavio" in die Runden werfen. "Versklavio" würde zu diesem Thema aber wesentlich besser passen. Den bei Entavio ist jeder selber schuld wenn er das bezahlt. GEZ "muss" ich aber bezahlen. Aber muss jeder für sich entscheiden was er für eine einung dazu hat. Meine kennt Ihr ja jetzt.
  3. AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig Ach....gehst Du etwa nicht einkaufen?
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