Sächsische Staatskanzlei: Entgelte für Plattform Sache des Betreibers

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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In einem der DIGITAL FERNSEHEN vorliegenden Dokument erklärt der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Hermann Winkler (CDU), dass der rechtliche Spielraum zur Verhinderung der Entavio-Plattform begrenzt ist.

Wörtlich sagte er, dass „nach geltendem Recht die Auswahl des Geschäftsmodells einschließlich der Einführung technischer Entgelte grundsätzlich dem Veranstalter“ obliege.

Damit reagierte er auf eine Kleine Anfrage an den Sächsischen Landtag vom September. In dieser wurde die Staatsregierung mit dem Blick auf die Entavio-Pläne des Satellitenbetreibers Astra nach Initiativen gegen eine so genannte „zweite Rundfunkgebühr“ gefragt.
 
Der Chef der Staatskanzlei verwies in seiner Antwort zwar auf die grundsätzlich kritische Position der Staatsregierung gegenüber dieser Entwicklung des privaten Rundfunks, die nach Meinung der sächsischen Staatskanzlei „hin zu einer Art ‚Pay-TV'“ gehe. Aber rechtliche Schritte seien weitgehend ausgeschlossen.
 [sch]

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