Lausanne – Das Schweizerische Bundesgericht hat entschieden: Die Abgabe auf digitale Speichermedien wird nun doch ab dem 1. September kommen. Damit werden digitale Speichergeräte wie Festplattenrekorder und MP3-Player teurer.
Damit ist im langwierigen Rechtsstreit um die umstrittene Abgabe nun in letzter Instanz entschieden worden. Damit konnte sich die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten gegen die kritischen Stimmen aus der IT-Branchen und von Verbraucherschützern durchsetzen.
Ab 1. September muss nun eine Abgabe auf digitale Speichermedien entrichtet werden, die sich je nach Verwendungszweck sowie Speicherart und -größe unterscheidet. Die Gebührenbeginnen bei 0,0253 Franken pro Megabyte bei Musikplayern mit weniger als 512 MByte Gesamtkapazität und fallen mit zunehmender Größe.
Für einen MP3-Player mit 4-Gigabyte-Flashspeicher werden damit laut „Heise.de“ 19,13 Franken (umgerechnet 11,54 Euro) fällig. Deutlich günstiger kommt man mit Festplattenspeichern weg, für die nur ein Zehntel der Gebühr erhoben würde. PCs sind von der Gebür nicht betroffen, weil hier die Festplatten nicht primär zum aufzeichnen von Filmen und Musik verwendet werden. [lf]
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