Shift TV mahnt ProSiebenSat.1 Media AG ab

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Der Online-Videorekorder-Vermieter Netlantic GmbH („Shift TV“) hat die ProSiebenSat.1 Media AG erfolgreich abgemahnt.

Der Münchener Medienkonzern hatte in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung behauptet, es habe eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig gegen Shift TV erwirkt und dabei den Eindruck erweckt, das Gericht habe Shift TV endgültig für unzulässig erklärt.

Ferner habe die ProSiebenSat.1-Gruppe die Meldung so formuliert, dass beim Leser der Eindruck entstand, alle vier Sender der Gruppe, nämlich Sat.1, ProSieben, Kabel 1 und N24 von der Entscheidung betroffen sind.
 
Tatsächlich sei aber nach Angaben von Shift TV nur Sat.1 Kläger in einem Verfahren gegen Shift TV und der Ausgang dieses Verfahrens sei noch offen, da es derzeit in der Berufung beim Oberlandesgericht Dresden anhängig und noch nicht abgeschlossen ist. Auf die Abmahnung durch Shift TV hin habe sich die ProSiebenSat.1 Media AG gestern vollumfänglich unterworfen und eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
 
Es sei der Eindruck entstanden, ein Shift-TV-Rekorder dürfe die Sender nicht mehr aufzeichnen. Alle vier Sender seien aber nach wie vor verfügbar. Das war rechtswidrig, so Michael Westphal, Geschäftsführer von Shift TV.
 
Verfügt man über eine schnelle DSL-Verbindung kann man sich das Fernsehprogramm im Internet über Online-Videorekorder aufzeichnen lassen. Gegen Anbieter wie diese geht der TV-Konzern derzeit gerichtlich vor. So hatte das Landgericht Leipzig kürzlich einem Antrag der ProSiebenSat.1-Gruppe für eine einstweilige Verfügung gegen den Dienst Onlinetvrecorder.com (OTR) statt gegeben. Dem Angebot wurde untersagt, das Fernsehprogramm von Sat.1 bzw. Teile davon zu speichern und/oder Dritten öffentlich zugänglich zu machen. [sch]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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