„Sky Select“ erhält Zulassung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Potsdam – Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) erteilt dem Pay-Per-View-Angebot der Pay-TV-Plattform Sky Deutschland eine Zusage.

Die Sky Deutschland AG (ehemals: Premiere AG) hat bereits im Februar 2009 bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) angezeigt, dass die Premiere On Demand GmbH, bisherige Veranstalterin des Programms Sky Select (ehemals: Premiere Direkt), auf die Sky Deutschland GmbH & Co. KG verschmolzen werden soll.

Da die rundfunkrechtliche Zulassung eines Veranstalters als solche nicht übertragbar ist, benötigte die Sky Deutschland GmbH & Co. KG nach ständiger Spruchpraxis der KEK für die Veranstaltung von Sky Select eine eigene Zulassung.
 
Insofern hat die KEK bereits mit Beschluss i. S. Premiere Direkt vom 10.03.2009 die medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit für die Verschmelzung bestätigt. Da es seit der letzten Entscheidung i. S. Premiere (PM der KEK 5/2009) zu keinen weiteren Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen gekommen ist, kann auf das Ergebnis der dort vorgenommenen medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung verwiesen werden. [ar]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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