
Berlin – Die SPD-Medienkommission hat ein Eckpunkte-Papier für die Neuordnung der Rundfunkgebührenfinanzierung vorgestellt.
Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Marc Jan Eumann, hat die Eckpunkte vorgestellt. „Die ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr wird den Anforderungen an eine moderne Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht“, argumentiert die SPD. Immer mehr Multifunktionsgeräte, die für ganz andere Zwecke angeschafft würden, seien technisch auch zum Empfang von Rundfunk geeignet sind (Computer, Handy etc.). „Industriepolitische Erwägungen und eine schwindende Akzeptanz der Gebührenpflichtigen machen eine Neuorientierung notwendig“, schlussfolgert die Kommission.
Deshalb spreche sich die SPD für eine „behutsame Abkehr der Rundfunkgebührenpflicht von der Geräteabhängigkeit unter Berücksichtigung europarechtlicher (beihilferechtlicher) und abgabenrechtlicher Vorgaben“ aus. Grundsätzlich misst die SPD die Gebührenfinanzierung an den Einflussgrößen „langfristige Sicherheit“, „Aufkommensneutralität“, „Verringerung des Kontrollbedarfs“, „Einheitlichkeit der Rundfunkgebühr“ sowie „angemessener Finanzausgleich“.
Unter langfristiger Sicherheit versteht die SPD, dass die neue Gebühr eine breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz haben sollte, „die die verfassungsrechtliche Grundfrage der ausreichenden Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für eine möglichst lange Zeit aus einer ständigen aktuellen politischen Diskussion heraushalten kann“.
Der durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) festgestellte Finanzbedarf und damit die Höhe der Rundfunkgebühr, die zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags notwendig ist, gilt als verfassungsrechtlich abgesichert. „Dies enthebt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch nicht der Verpflichtung zur weiteren Optimierung seiner Wirtschaftlichkeitsbemühungen“, so die SPD zum Thema „Aufkommensneutralität“.
Diese sieht Eumann auch in der Verteilung privater versus öffentlich-rechtlicher Rundfunk: „Die Sicherung von Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der sich bislang die Wirtschaft (Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungs- und sonstige Einrichtungen) mit fast einem Zehntel des Gebührenaufkommens beteiligt hat“. An dieser Lastenaufteilung sei festzuhalten, „das heißt die privaten Haushalte dürfen unter dem Strich nicht stärker in die Pflicht genommen werden als bisher“.
Zudem stellt die SPD zur „Verringerung des Kontrollbedarfs“ fest: „Das jetzige System zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass die zur Sicherstellung der Gebührengerechtigkeit eingesetzten Kontrollmechanismen aufwendig und in Einzelfällen unverhältnismäßig erscheinen“. Die Akzeptanz der reformierten Gebührenfinanzierung werde wesentlich davon abhängen, die Methoden des Gebühreneinzugs ebenfalls einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
Zudem müsse am Grundsatz der bundesweit einheitlichen Rundfunkgebühr festgehalten werden. Darüber hinaus konstatiert die SPD: „Die Medienkommission plädiert nachdrücklich für eine entsprechende Anhebung des prozentualen Finanzausgleichs von derzeit einem Prozent des Gebührenaufkommens“. Unabhängig davon halte es die Medienkommission für unverzichtbar, im Sinne sparsamer und wirtschaftlicher Vorgehensweise die Kooperationsbemühungen zwischen den Landesrundfunkanstalten fortzusetzen und auszubauen.
Derzeit werden zwei Gebührenmodelle diskutiert, das bisherige „gerätebezogene Modell“, das modernisiert werden soll und die als „Haushaltsabgabe“ bekannte geräteunabhängige Medienabgabe. „Sowohl bei der fortgeschriebenen gerätebezogenen Rundfunkgebühr als auch bei geräteunabhängigen Medienabgabe wäre nur noch eine Gebühr/Abgabe pro Haushalt/Betriebsstätte zu leisten“, sagte Kurt Beck, dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder und Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Ende November 2009 gegenüber DIGITAL FERNSEHEN im Interview.
„Zudem könnte die Unterscheidung zwischen neuartigen und herkömmlichen Empfangsgeräten aufgegeben werden. Beide Modelle würden auch nicht länger zwischen Grund- und Fernsehgebühr differenzieren. Schließlich könnte auch die mobile Nutzung im Kfz von der Gebühr/Abgabe für einen Haushalt/Betriebsstätte mit erfasst werden“, so Beck weiter.
Die kursierenden Überlegungen der Ministerpräsidenten waren dabei auf Ablehnung gestoßen. Besonders die angedachte Erhöhung der Rundfunkgebühr für internetfähige Handys und Computer von derzeit 5,76 Euro auf den TV- Gebührensatz von 17,98 Euro standen in der Kritik (DF berichtete). [ar]
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