Springer reicht Beschwerde gegen Gerichtsentscheid zu Pro Sieben ein

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Frankfurt – Die Axel Springer AG hat gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf, nach der das Bundeskartellamt im Jahr 2006 zu Recht die Fusion mit Pro Sieben Sat 1 untersagt hat, Beschwerde eingereicht.

Das berichtet die Onlineausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Demnach hält Axel Springer den Kartellamtsbeschluss nach wie vor für nicht rechtmäßig. Das OLG Düsseldorf hatte Anfang Dezember letzten Jahres verkündet, die Beschwerde von Axel Springer gegen die Entscheidung des Kartellamtes werde zurückgewiesen. Für das Bundeskartellamt war bereits 2006 der Zusammenschluss der beiden Unternehmen ein Verstoß gegen geltendes Recht.

Denn auf dem Fernsehwerbemarkt, dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen sowie dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen hätte die Fusion zu einer nicht genehmigungsfähigen Marktmacht geführt, argumentierte das Amt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [ar]

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