München – Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) sieht die Position der Länder durch das Rundfunkgebührenurteil gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht habe die Ansicht der Länder bestätigt, Anwalt der Interessen der Gebührenzahler zu sein, sagte Stoiber am Dienstag in München.
Er betonte: „Ich begrüße vor allem die klare Aussage des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber die Gesamtbelastung der Bürger, auch sinkende Realeinkommen und generelle Einsparnotwendigkeiten öffentlicher Haushalte bei der Gebührenhöhe berücksichtigen darf.“
Stoiber sagte, er sehe sich im Bemühen, bei der Festsetzung der Rundfunkgebühren die Belange der Verbraucher wahrzunehmen, „inhaltlich bestätigt“. Für die Länder löse die Entscheidung der Karlsruher Richter die bestehende Rechtsunsicherheit, welche Spielräume der Gesetzgeber bei der Festsetzung der Gebühr hat. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Verfahren und zur Begründung einer Gebührenentscheidung würden „selbstverständlich“ künftig umgesetzt werden.
Das Verfassungsgericht entschied am Dienstag, dass die jüngste Erhöhung der Rundfunkgebühr in Deutschland zu gering ausgefallen ist. Die jetzigen 17,03 Euro monatlich seien in verfassungswidriger Weise festgelegt worden. Die Bundesländer hätten mit teilweise nicht nachvollziehbaren Gründen bei der Gebührenfestsetzung Einfluss genommen. Das Verfahren habe damit die Rundfunkfreiheit verletzt. Das Gericht gab damit den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt. (ddp-bay)
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