Streit um Drittsendezeiten: Medienhüter verzichten auf Berufung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nachdem das zuständige Verwaltungsgericht die Entscheidung der LMK bezüglich der Vergabe der Drittsendezeiten bei Sat.1 aufgehoben hat, verzichten die Medienhüter nun auf eine Berufung, um das Verfahren weiterführen zu können.

Wie die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) am Montag bekannt gab, hat sich die LMK nach der eingehender Beschäftigung mit den Urteilsgründen dafür entschieden, keine Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgericht Neustadt einzulegen. Die Richter hatten Anfang September der Klage von N-TV und der Produktionsfirma Meta Productions statt gegeben und die erteilten Zulassungsbescheide der LMK aufgehoben.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass verschiedene Vorschriften über das Verfahren bei der Vergabe von Drittsendezeiten verletzt wurden. So sei ein Verfahren in mehreren Stufen vorgesehen, in dem die Veranstalter der Drittsendezeiten von LMK und Hauptprogrammveranstalter einvernehmlich ausgewählt werden. Dies sei nicht der Fall gewesen. Die daraufhin anzuwendenden Verfahrensanforderungen, die im Rundfunkstaatsvertrag verankert sind, wurden nach Ansicht des Gerichts „zu Lasten der Klägerinnen nicht eingehalten“, hieß es in der Begründung.
 
Nach umfassender Prüfung der Urteilsbegründung sind die Medienhüter nun zu dem Schluss gekommen, die bereits eingereichte Berufung im Verfahren gegen Sat.1 zurückzunehmen und in den Verfahren N24 Media GmbH und META Productions Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion mbH auf Berufung zu verzichten. Eine wesentliche Rolle habe bei dieser Entscheidung die Rechtsgelage gespielt, „nach der nur bei rechtskräftiger Beendigung der Prozesse in der ersten Instanz der Weg frei ist für die LMK zur Neubescheidung der Bewerber auf der Grundlage der Maßgaben des Verwaltungsgerichts“, hieß es in der Meldung. Mit dem Verzicht auf die Berufung sei nun der Weg frei, um das Verfahren fortzuführen. [fm]

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