Streit um PC-Gebühr

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Frankfurt am Main – Die „Rundfunkgebührenzahler Deutschland“ (RFGZ) ziehen Ihre Unterstützung der Verfassungsbeschwerde gegen die „PC-Gebühren“ der Rundfunkanstalten zurück.

Wie der Vereinsvorsitzende, Herr Jan Achterrath, mitteilt, sei es bedauerlicherweise nicht gelungen, die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen.

Nach Einsicht in die Beschwerdeschrift und nachhaltiger Prüfung bestünden erhebliche Zweifel an den persönlichen Angaben eines Beschwerdeführers. Seit November letzten Jahres seien alle Versuche gescheitert, die offenen Fragen zu klären. Der Beschwerdeführer stünde seit der Zusage nicht zu Gesprächen zur Verfügung. Bei einem weiteren Beschwerdeführer hätten sich die Lebensumstände geändert, womit die dargestellte Situation in der Beschwerde nicht mehr zuträfe. Auf die Frage, ob es über diese formalen Mängel hinaus auch Zweifel an den Inhalten der Beschwerde selbst gäbe, wollten sich sowohl Achterrath, als auch der Mediensprecher der Vereinigung, Norbert Simon, nicht äußern.
 
Von beiden wurde betont, dass es sich bei diesem Schritt keinesfalls um einen Rückzug handele. Vielmehr wolle man sich eindeutig und zuverlässig positionieren. Dafür sei es notwendig, sich ausdrücklich von undurchsichtigen Vorgängen rund um die Verfassungsbeschwerde zu distanzieren. In den nächsten Wochen wolle man sich auf entsprechende Maßnahmen konzentrieren und entsprechend ausrichten, wenn die von Mitgliedern sehnlichst erwarteten Gebührenbescheide der GEZ, sowie erste Signale aus Karlsruhe im Zusammenhang mit anderen Verfahren vorlägen. [fp]

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