Streitfall öffentlich-rechtliche Finanzierung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Forderungen nach einer umfassenden Offenlegung aller Finanzen und Mittelflüsse der öffentlich-rechtlichen Programmanbieter standen im Mittelpunkt des Panel 2.2 bei den Medientagen München.

Dafür machten sich jedenfalls die VPRT-Vize-Präsidentin Ingrid M. Haas und der CDU-Medienpolitiker Günther H. Oettinger stark. „Die Mischfinanzierung öffentlicher Sender fördert nicht per se wettbewerbswidriges Verhalten. Voraussetzung ist aber, dass der gesetzliche Auftrag klar und unmissverständlich formuliert ist“, argumentierte Prof. Dr. Gabriela von Wallenberg von der Fachhochschule Regensburg in ihrem einführenden Vortrag. Um den Auftrag von ARD und ZDF inhaltlich bestimmen zu können, schlug sie vor, das Subsidiaritätsprinzip anzuwenden. Dies würde bedeuten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur dann tätig werden dürfe, wenn private Unternehmen die Aufgaben nicht ebenso gut und wirtschaftlich erledigen könnten. Seit Jahren diskutiere man über einzelne Fälle von wettbewerbsverzerrendem Verhalten, so Wallenberg, eine allgemeine Orientierung bei der Auslegung des gesetzlichen Auftrages aber fehle.
 
Der Vorsitzende des CDU-Bundesfachausschusses Medienpolitik, Günther H. Oettinger, hielt die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips hingegen auf Grund der gesetzlich verankerten dualen Rundfunkordnung für problematisch. Er plädierte daher für eine klare Begrenzung der finanziellen Mittel und eine umfassende Offenlegung der Vollkostenkalkulationen. Ein grundsätzliches Werbeverbot halte er derzeit für unrealistisch, die daraus resultierende Gebührenerhöhung sei sozial unverträglich. Er könne sich aber als Einstieg einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Hörfunk durchaus vorstellen.
 
Ingrid M. Haas, Vizepräsidentin des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) sowie Leiterin Kommunikation und Medienpolitik bei RTL Television, betonte, dass weder die Existenz des dualen Systems noch die Stärke der öffentlich-rechtlichen Programme in Frage gestellt werde. Vielmehr müsse der Wettbewerb austariert und die Transparenz der Mittelflüsse offen dargelegt werden. Die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF fielen nicht selten in den kommerziellen Bereich und verhinderten die Etablierung eines neuen Marktes.
 
Prof. Dr. Carl-Eugen Eberle, Justitiar des ZDF, verwehrte sich gegen den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens im Online-Bereich. Die ZDF-Angebote im Internet seien rein auf das Programm bezogene Inhalte und damit legitimiert. Der ZDF-Justitiar verwies darauf, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk schon seit Jahren seine Finanzen offen lege. Im Konzernjahresabschluss seien zukünftig auch alle Mittelflüsse enthalten. Eberle: „Die Forderung von mehr Transparenz soll allein von den Fehlentwicklungen der privaten Sender ablenken.“
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen VPRT-Beschwerde bei der EU in Brüssel gegen vermeintlich wettbewerbswidriges Verhalten der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz beschrieb Jan Gerrit Westerhof von der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission den langwierigen Prozess, eine Beschwerde in der EU-Kommission anzunehmen oder abzulehnen. Nur so viel stehe schon jetzt fest: Eine konsistente Formulierung für alle Mitgliedstaaten zu finden, sei äußerst schwierig. „Die inhaltliche Bestimmung eines öffentlich-rechtlichen Auftrages kann die Kommission jedoch keinesfalls bewerten“, schloss Westerhof. [fp]

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