Telekom darf abwanderungswilligen Kunden nicht belästigen

0
47
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Bonn/Hannover – Weil Telekommitarbeiter abwanderungswillige Kunden mit gezielten Falschaussagen vom Anbieterwechsel abhalten wollten, hat eine regionale Telefongesellschaft jetzt eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Die in Hannover angesiedelte regionale Telefongesellschaft HTP wollte sich dieses Geschäftsgebaren nicht länger tatenlos ansehen. Deswegen hat das Telekommunikationsunternehmen vor der ersten Handelskammer des Bonner Landgerichts erwirkt, dass die Deutsche Telekom ab sofort keine Kontakt mehr mit wechselwilligen Kunden aufnehmen darf, um diese von ihrem Vorhaben abzubringen.

„Uns geht es nicht darum, das Thema hochzuspielen“, sagte HTP-Geschäftsführer Ralf Kleint gegenüber der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ („HAZ“). „Aber was die Telekom da macht, ist nicht hinnehmbar und schädigt die ganze Branche.“
 
Um ihren Standpunkt klar zu machen, hatte die HTP dem zuständigen Bonner Richter eidesstattliche Erklärungen von belästigten Kunden vorgelegt. So hätten Telekom-Mitarbeiter laut „HAZ“-Angaben massiven Druck auf die Kunden ausgeübt, teilweise sogar mit falschen Behauptungen.
 
Eine Kundin berichtete, dass die Telekom ihr gedroht habe, ihren Anschluss bereits im März abzuschalten, obwohl der Termin für den Anbieterwechsel erst für den August angesetzt war. In einem anderen Fall sollen Telekom-Mitarbeiter erklärt haben, dass zwischen Abschaltung und Freischaltung durch die HTP zwei Wochen liegen würden.
 
Laut früheren Zeitungsberichten sei eine andere Kundin vom Telekom-Call-Center angerufen und gefragt worden, warum sie denn künftig „Fiat statt Mercedes“ fahren wolle. Weiterhin habe man von Seiten der Telekom unwahrheitsgemäß behauptet, dass der HTP-Kundenservice am Wochenende nicht erreichbar sei.
 
Sollte die Telekom diese Behauptungen wiederholen, droht ihr laut „HAZ“-Angaben ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, so kann die Telekom Widerspruch einlegen und es zu einem Hauptverfahren kommen lassen.
 
Aufgefallen waren die Praktiken, als sich der Regionalanbieter im vergangenen Jahr mit einer großen Zahl von nicht umgeschalteten Anschlüssen konfrontiert sah. Dies hatte die HTP stutzig gemacht und man fragte damals bei dem Branchenriesen nach. Die Antwort der Telekom: Man habe die Leitungen nicht umgeschaltet, weil die Kunden eine „neue Willenserklärung“ abgegeben hätten. [lf]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
0 Kommentare im Forum
Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum