Telekom will von Netzneutralität profitieren

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Gesetz zur Netzneutralität ist seit Mittwoch gültig und wird von vielen Beobachtern kritisch gesehen. Der Vorstoß der Telekom, die für schnelleren Internetzugang künftig am Umsatz von Start-ups mitverdienen will, scheint die Befürchtungen zu bestätigen.

Das am Dienstag vom EU-Parlament verabschiedete Gesetz zur Netzneutralität hat für viele Kritiker diese abgeschafft. Der Vorwurf: Zu ungenaue Formulierung gerade in Bezug auf die Sonderbehandlung von Spezialdiensten. Diese dürfen bevorzugt behandelt werden und daher Daten schneller versenden. Die Netzneutralität soll eigentlich die Gleichbehandlung aller Daten, egal von welchem Anbieter sie kommen, garantieren. Von der neuen Regelung will nun die Deutsche Telekom profitieren, wie Timotheus Höttges, Vorstandschef der Telekom, im Unternehmensblog ankündigt.

Vor allem die Spezialdienste spielen in den Überlegungen der Telekom eine große Rolle, besonders, da die jüngste Entwicklung im Netz neue Dienste hervorgebracht habe, die höhere  Anforderungen als beim einfachen Surfen stellen. „Das fängt bei Videokonferenzen und Online-Gaming an und geht über Telemedizin, die automatisierte Verkehrssteuerung und selbststeuernde Autos bis zu vernetzten Produktionsprozessen der Industrie“, führt Höttges aus.
 
Anbieten will die Telekom diese Spezialdienste künftig den Start-up-Unternehmen, denn diese „brauchen Spezialdienste, um mit den großen Internetanbietern überhaupt mithalten zu können“, erklärt der Telekom-Vorsitzende. Das soll gegen eine Bezahlung erfolgen, die geringer sei als bei den großen Internetunternehmen wie beispielsweise Google: „Nach unseren Vorstellungen bezahlen sie dafür im Rahmen einer Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent. Das wäre ein fairer Beitrag für die Nutzung der Infrastruktur.“
 
Ob dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt werden kann, hängt auch von der genauen Formulierung durch die Bundesnetzagentur ab, die für die konkrete Umsetzung des Gesetzes in Deutschland zuständig ist. [buhl]

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