[Thema des Monats] Der Fall „Scarface“ und die FSK-Liberalität

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Mafia-Drama „Scarface“ wird ab September erstmals ungekürzt in den Läden stehen. Grund: Der Streifen wurde vom Index genommen und neu geprüft. Allerdings erst, nachdem Universal bei der FSK nachhakte. Das Gremium zeigt sich im internationalen Vergleich zuweilen freigabefreudig.

„Scarface“ und das Ringen um die Freigabe

 
Nach einer Neuprüfung erhielt Universal zunächst einen offiziellen Bescheid, dass der seit 1983 indizierte Klassiker „Scarface“ von Regisseur Brian De Palma und mit Al Pacino in der Hauptrolle folgeindiziert wurde. Eine Entscheidung, die der Filmverleiher nicht hinnehmen wollte. „Wir haben gemeinsam mit einem Anwalt offiziell Einspruch dagegen erhoben und eine Begründung aufbauen lassen, warum der Film unserer Meinung nach heute nicht mehr auf den Index gehört“, erklärt Imke Schumacher, Marketing Manager Catalogue bei Universal Pictures Germany. Dafür erstellten die beiden Parteien einen Szenenvergleich, in welchem die beanstandeten Filmmomente mit aktuellen Streifen, die problemlos eine FSK 18 erhalten hatten, verglichen wurden. Das Ergebnis: „Scarface“ wurde vom Index gestrichen und erhielt die von Universal angestrebte FSK-18-Freigabe.
 
„Unserer Meinung nach ist die Sehgewohnheit und –rezeption von Jugendlichen heutzutage ganz anders zu bewerten als vor 25 Jahren“, begründet Schumacher die Entscheidung, gegen die Folgeindizierung vorzugehen. In den Jahren seit der Erstindizierung haben sich aber nicht nur Werte und Sehgewohnheiten verändert, sondern auch die Medienkompetenz der Menschen. In der heutigen global vernetzten Welt können sich Filmfans erheblich detaillierter darüber informieren, was ihnen FSK oderBPjM vorenthalten wollen.
 
In Foren und auf Internetseiten werden Filmliebhaber nicht nur über Entscheidungen des Jugendschutzes informiert, sondern auch über Kürzungen seitens des Filmverleihers, der für eine FSK-Freigabe häufig vor Einreichung die Schere ansetzt. Für Universal ist dieses Prozedere keine Option, denn wie Schumacher bestätigt, versucht das Unternehmen zunächst immer, für die Original-Versionen der Filme eine FSK-Freigabe zu erhalten.
 
Aus wirtschaftlichem Zwang stellen die Studios häufig geschnittene FSK-16 Versionen von FSK-18, SPIO geprüften oder indizierten Titeln in die Läden, damit diese von den Käufern auch problemlos in den Geschäften beziehungsweise im Online-Handel gefunden und gekauft werden können. Doch auch hier macht ihnen die Informationsflut im World Wide Web häufig einen Strich durch die Rechnung. Akribisch zusammengestellte und bebilderte Schnittberichte decken jede fehlende Szene auf und der Schuss geht nach hinten los – die gekürzten Versionen liegen wie Blei in den Regalen. „Eine auf FSK 16 gekürzte Version ist für unsere Kunden ganz eindeutig weniger interessant als die ungekürzte Version“, bestätigt auch Schumacher. „Die einschlägigen Foren greifen derartige Themen nur zu gerne auf“, schildert sie ihre Erfahrungen.
 
Aus der Not wird aber auch häufig eine Tugend. Zwar setzen die geschnittenen Kaufhaus-Fassungen Staub an, das Interesse für die ungekürzten Versionen wird aber durch Schnittberichte und Forendiskussionen „noch zusätzlich geschürt“, wie Schumacher betont. Das Interesse an der ungekürzten Fassung von „Scarface“ kann ab 8. September gestillt werden, denn dann steht der Film als ungeschnittene FSK-18-Fassung als Blu-ray und DVD in den Läden. Die lockere Seite der FSK

  
Im Vergleich mit anderen Ländern zeigen sich die Jugendschützer in Deutschland häufig liberaler als ihre internationalen Kollegen. Die im Mai in den deutschen Kinos gestartete Komödie „Bad Teacher“ wurde von der FSK mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren durchgewunken. In den USA erhielt sie ein R-Rating, was bedeutet, dass Jugendliche unter 17 Jahren den Film nur in Begleitung eines Erwachsenen sehen dürfen. In Großbritannien erhielt Cameron Diaz als kiffende Lehrerin eine Freigabe ab 15 Jahren und in Irland ab 16 Jahren. In Singapur und Malaysien zeigten sich die Gremien noch kritischer und gaben den Streifen nur für erwachsene Zuschauer frei.
 
Ähnlich großzügig zeigte sich die FSK bei der derben Drogen-Komödie „Hangover 2“ und versah sie in der unzensierten Fassung mit einer FSK 12. Die Prüfer erkannten in ihrer Begründung, dass in dem Streifen „zahlreiche schrille und derbe Elemente“ enthalten sind und auch die Sprache der Hauptfiguren teilweise „vulgär und sexistisch“ sei. Außerdem werde „Prostitution und der Gebrauch von Drogen eher beiläufig und humorvoll gezeigt und nicht problematisiert“.
 
Dennoch gelangte das Prüfgremium zu der Auffassung, dass „Jugendliche ab 12 Jahren keine desorientierende Wirkung zu befürchten hätten, da die Protagonisten kaum zur Identifizierung einladen und ihre Abenteuer wie die ganze Filmwelt fern der Lebensrealität Jugendlicher sind“. Des Weiteren würden 12-Jährige über genügend Medienerfahrungen verfügen, um „die Überzeichnungen und ironischen Brechungen des Films zu verstehen und einzuordnen“. Weiterhin würde das für eine FSK 12 notwendige und nach Meinung der Prüfer „klare und ausgespielte“ Happy End für „emotionale Entlastung“ sorgen.
 

Es ist allerdings auch kein Geheimnis, dass sich die FSK bei Sexualität vor allem in Verbindung mit Humor freigabefreudiger zeigt, als ihr amerikanisches Pendant, die MPAA. Dafürzeigen sich die Vereinigten Staaten bei Horror und härterer Action zeigefreudiger, bei sexuellen Themen und Schimpfwörtern dagegen umso verklemmter.



 



 



Auch den Briten war die „Hangover 2“-Katerstimmung auf der Leinwand jedenfalls zu anstößig und so erleichterten sie die US-Fassung um einige Szenen, um das Ergebnis mit einer Altersfreigabe ab 15 Jahren in die Kinos zu bringen. Sonst hätte eine Freigabe ab 18 Jahren gedroht. In den USA erhielt die Klamotte direkt ein R-Rating, wurde aber auch als solche beworben.



Australien und der neue Jugendschutz

 
Deutschland ist auch nicht der einzige Staat, der verschärft auf den Jugendschutz achtet, wenn es um Freigaben von Filmen oder Spielen geht. Bisher war Australien der einzige Staat, der im Bereich Videospiele über keine Altersfreigabe ab 18 Jahren verfügte. Die höchste Einstufung stellte bisher die MA15+ dar. Das soll mit der Einführung einer MA18+ nun geändert werden.
 
Für das Medium Film wurde erst 1993 dieAltersfreigabe MA15+ eingeführt, welche mit einer FSK-12 zu vergleichen ist. Vorher existierten nur die Alterskennzeichnungen E („exempt from classification“, bedarf keiner Klassifizierung), G („general“, uneingeschränkt für alle Zuschauer geeignet), PG (erwachsene Begleitung empfohlen), M („mature“, für ältere Zuschauer empfohlen, aber immer noch von Kindern zu sehen) und R18 („restricted“, nur für Erwachsene). Nach einigem Wirbel um Filme wie „Das Schweigen der Lämmer“, die eine M-Klassifizierung erhielten und somit auch von Kindern gesehen werden durften, wurden die Altersfreigaben vom dafür zuständige Australian Classification Board (ACB) um die MA15+ ergänzt.

[Rayk Hoppe]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

3 Kommentare im Forum

  1. AW: [Thema des Monats] Der Fall "Scarface" und die FSK-Liberalität Das Steelbook ist schon längst vorbestellt, kanns kaum noch erwarten!!
  2. AW: [Thema des Monats] Der Fall "Scarface" und die FSK-Liberalität Ne ne, bei dem Meisterwerk muss die Holzbox her!!
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