Thüringer Ministerpräsident verstößt nicht gegen Medienrecht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow kann aufatmen: Seine Sendung im Thüringer Lokalfernsehen ist kein verfassungswidriges Staatsfernsehen, wie die Thüringer Landesmedienanstalt feststellte.

Wie die TLM am Mittwoch bekannt gab, ist das Verfahren gegen die Erfurter Lokalfernsehveranstalterin Salve.TV wegen des Verdachts des Verstoßes gegen journalistische Grundsätze eingestellt worden. Der Ausschuss für Programm und Jugendschutz der TLM beruft sich bei seiner Entscheidung auf die meinungsbildende Funktion des Lokalfernsehens.

Die Rubrik „Ramelow & Co.“ der viertelstündigen Sendung „Thüringer Politik TV“ zeigte Aufnahmen des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow bei öffentlichen Terminen und ein Interview, bei dem kein Redakteur im Bild erkennbar ist. Laut TLM-Direktor Jochen Fasco habe die eingehende Prüfung der Rechts- und Sachlage ergeben, dass es sich bei der Sendung nicht um verfassungswidriges Staatsfernsehen oder unzulässige politische Werbung handele. Zudem sei kein Einfluss auf Salve.TV ausgeübt worden.
 
Der TLM-Ausschuss für Programm und Jugendschutz hatte sich am 24. Februar 2015 unabhängig vom Aufsichtsverfahren mit dem Format „Thüringer Politik TV“ befasst. Dr. Inge Schubert, Vorsitzende des Ausschusses, betonte, dass kritischer Journalismus im Lokalfernsehen zwar wünschenswert sei, dass jedoch nicht jeder Beitrag diesem Anspruch gerecht werden müsse. Im Vorfeld war Kritik an dem 14-täglichen Sendeformat mit Ramelow laut geworden. Laut eines Berichts der „Thüringer Allgemeinen“ vom 19. Januar 2015 reagierte auch der Koalitionspartner der Linken verhalten. Dr. Werner Pidde, der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, empfahl Ramelow Abstand von weiteren Auftritten dieser Art zu nehmen. [urk]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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