TV-Zuschauer verliert Rechte – VZBV zur Grundverschlüsselung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Über die Grundverschlüsselung der privaten Free-TV-Sender in den digitalen Kabelnetzen wird seit einigen Wochen wieder heftig Diskutiert. Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de sprach Michael Bobrowski, Referent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), über den Rechteverlust der Zuschauer und das vorgeschobene Argument der Kabelnetzbetreiber, die Grundverschlüsselung schütze vor Piraterie.

In der vergangenen Woche äußerte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ zum Thema Grundverschlüsselung und warnte in diesem Zusammenhang vor dem ‚gläsernen Fernsehkunden‘. So sei die Grundverschlüsselung ein Vorbote „für eine durchgreifende Kommerzialisierung des audiovisuellen Medienangebots außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“ Auch sei eine Verschlüsselung der privaten Free-TV aus Sicht des VZBV nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) vereinbar.

Im Interview mit DIGITALFERNSEHEN.de erläuterte VZBV-Referent Michael Bobrowski die Position der Verbraucherverbände zum Thema Grundverschlüsselung. „Sollten Sender und Netzbetreiber weiterhin an der Grundverschlüsselung festhalten, wird der Fernsehnutzer mehr und mehr die Kontrolle über seine Rechte und gegebenenfalls auch den freien Zugang verlieren.“, reißt Bobrowski die datenschutzrechtlichen Probleme mit der Grundverschlüsselung an.
 
So bräuchten die Zuschauer ähnlich wie beim Pay-TV für die Entschlüsselung der privaten Free-TV-Sender in den digitalen Netzen von Kabel Deutschland, Tele Columbus und Primacom eine personenbezogene Smartcard. Über diese Smartcard gehe die Anonymität des Zuschauers verloren. „Darüber hinaus bestünde mit der Einrichtung eines Rückkanals bei der kabelgebundenen TV-Versorgung  grundsätzlich die Möglichkeit, Daten vom Endgerät des Kunden zu sammeln und gegebenenfalls hinsichtlich des Nutzerverhaltens auszuwerten. Dass ein solches Szenario durchaus realistisch ist, beweist die Deutsche Telekom AG im Rahmen ihres TV-Angebots ‚Entertain'“.
 
Das Argument der KDG, die Grundverschlüsselung würde vor Piraterie schützen und dem Jugendschutz dienen, kann Bobrowski nicht nachvollziehen: „Wäre die Grundverschlüsselung im Fernsehen tatsächlich das probate Mittel gegen Programm- beziehungsweise Filmpiraterie, ist es vollkommen unverständlich, dass seit Jahren dieselben Programme im Netz der Kabel BW unverschlüsselt angeboten wurden und noch werden.“ Auch den Satellitenhaushalten stünden die privaten Free-TV-Sender in SD-Qualität unverschlüsselt zur Verfügung. Den Jugendschutz könne man zudem über  Altersverifikationssysteme sehr viel besser gewährleisten, als mit einer Verschlüsselung der Sender.
 
Laut Bobrowski würde es der VZBV begrüßen, wenn sich die Rundfunkpolitik der Forderung nach einem Ende der Grundverschlüsselung anschließen würde. Dies sei auch im Sinne der seit Jahren geforderten schnellen Digitalisierung des Kabelfernsehens. „Ansonsten erhoffen wir uns, dass die Grundverschlüsselung im Fall einer kartellrechtlichen Genehmigung der beabsichtigten Übernahme der Telecolumbus durch die KDG vom Bundeskartellamt genauso zu Fall gebracht werden wird wie im Fall der Übernahme der Kabel BW durch Libertymedia.“, so der Sprecher.  [ps]

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29 Kommentare im Forum

  1. AW: TV-Zuschauer verliert Rechte - VZBV zur Grundverschlüsselung im prinzip ja nur sind die aufgeführten argumente nicht nur richtig, sondern dies auch seit einführung der grundverschlüsselung. da fragt man sich doch, wieso kommt diese -wenn auch richtige- erkenntnis erst/grade jetzt?
  2. AW: TV-Zuschauer verliert Rechte - VZBV zur Grundverschlüsselung Weil gerade in letzter Zeit immer mehr TV Geräte mit DVB- C Tuner in den Wohnstuben landen, und erst jetzt die Nutzer merken, das es im digitalen Kabel eine Grundverschlüsselung gibt. Als noch 90% analog auf einem Röhren Gerät ohne DVB-C Tuner geschaut haben, hat das keiner groß gemerkt und Krach geschlagen. Jetzt regen sich halt immer mehr auf.
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