Urteil: Arcor darf Call-by-Call-Kunden nicht anrufen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Frankfurt – Der Telekommunikationsanbieter Arcor darf künftig keine Werbeanrufe mehr bei Call-by-Call-Kunden tätigen. Das Landgericht Frankfurt gab der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Recht.

Rechtlich ist es so, dass Unternehmen potenzielle Kunden direkt ansprechen oder anschreiben dürfen, wenn es in der Vergangenheit eine Geschäftsbeziehung gegeben hat. Dabei darf es sich allerdings auch nur um ein Produkt handeln, welches aus dem Bereich der damaligen Geschäftsbeziehung stammt.

Das Landgericht Frankfurt entschied nun, dass die Nutzung der Vorwahl 01070 nicht die Ansprüche an eine Geschäftsbeziehung erfüllt. Damit handelt es sich bei den Arcor-Kundengewinnungsmaßnahmen um eine ungefragte und damit illegale Telefonwerbung. Zukünftige Verstöße können nun mit Ordnungsgeldern von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft geahndet werden. [lf]

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