Urteil gegen die „Tagesschau“-App nun rechtskräftig

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Der Revisionsantrag vom NDR im Bezug auf die Zulassung der Tagesschau-App ist abgewiesen. Zeitungsverleger begrüßen die Entscheidung.

Das vorangehende Urteil des Oberlandesgerichts Köln über die Tagesschau-App wird rechtskräftig; das entschied der Bundesgerichtshof. Damit lehnt das Gericht den Antrag des NDR auf Revision des Urteils ab.

Das Gericht hatte die Ausgabe der Tagesschau-App vom Juni 2011 als in unzulässiger Weise presseähnlich angesehen. Mehrere Zeitungsverlage hatten gegen die Tagesschau-App geklagt. Dr. Michael Kühn, NDR Justitiar, kommentiert dazu: „ARD und NDR werden nun prüfen, ob das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde mit dem Fall befasst werden soll.“

Man sei sich sicher, dass „die Tagesschau App aufgrund der Verknüpfung von Texten mit Videos, Audios und multimedialen Elementen ein nutzerfreundliches, aktuelles und zeitgemäßes Informationsangebot darstellt, das den rechtlichen Vorgaben entspricht.“Zeitungsverlegerverband BDZV sieht sich bestätigt

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die BGH-Entscheidung. „Es ist nun rechtskräftig, dass die ARD zum Schaden freifinanzierter journalistischer Angebote gegen Recht und Gesetz gehandelt hat“, so BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Der Verband kritisiert, einige Sender würden sich nach wie vor nicht an das gesetzliche Verbot halten. Außerdem richteten die Rundfunkanstalten „unter dem Deckmantel des Sendungsbezugs weiterhin textlastige Portale ein, die einen massiven Wettbewerbseingriff zulasten der vielfältigen Presse in Deutschland darstellen“.

Aus Sicht des BDZV sind online nur zu Sendungen hinführende Texte legitim, wenn diese nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Seite ausmachen. Der Schwerpunkt öffentlich-rechtlicher Online-Angebote müsse eindeutig im audiovisuellen Bereich liegen, forderte der Verband. ZDF.de und WDR.de gingen dabei mit gutem Beispiel voran. [PMa, dpa]

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