Urteil: Google darf Seiten mit negativen Bewertungen anzeigen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wegen schlechter Kritiken auf einer Internetseite klagte ein Augsburger Unternehmen gegen Google. Der Suchmaschinenbetreiber sollte nicht mehr auf die entsprechende Seite verweisen. Das Landgericht Augsburg wies die Klage ab.

Ein Unternehmen aus dem Raum Augsburg ist mit einer Klage gegen Google gescheitert. Das Unternehmen wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber nicht mehr auf eine Internetseite verweist, auf der negative Bewertungen über den Kläger zu lesen sind. Das Augsburger Landgericht habe die Klage am Montag abgewiesen, erläuterte ein Gerichtssprecher (Az.: 034 O 275/16).

Da der Betreiber der Internetseite mit anonymen Bewertungen nicht greifbar war, war das Unternehmen gegen Google juristisch vorgegangen. Die Richter konnten auf der Bewertungsseite aber keine klaren Rechtsverletzungen erkennen. Nach Ansicht des Gerichts sind die etwa zwei Jahre alten Kommentare von der Meinungsfreiheit gedeckt. Deswegen dürfe Google auch weiterhin den Nutzern der Suchmaschine die entsprechende Seite anzeigen. Einen Unterlassungsanspruch gebe es in diesem Fall nicht. [dpa/buhl]

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4 Kommentare im Forum

  1. Ist doch ein klarer Fall von Meinungsfreiheit. Warum sollte Google denn eine Seite nicht mehr anzeigen, nur weil jemand darauf schlecht erwähnt ist? Wofür manche Menschen ihr Geld vor Gerichten verpulvern.
  2. Ich denke, das mit der anonymen Kritik ist so eine Sache, sowohl bei positiver wie negativer Kritik. Niemand weiß, ist es der Mitbewerber der schlechtes schreibt, oder der Unternehmer/seine Mitarbeiter die positives schreiben. Aber manipuliert werden die meisten Lser davon trotzdem. Ist ja hier im Forum meist auch nichts anderes.
  3. Wenn die Bewertungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, ist im Umkehrschluss das Begehren des Unternehmens ein Versuch der Zensur. Wenns um Geld geht ist halt sich das eigene Hemd näher als demokratisches Verständnis.
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