Urteil: Neun Live betreibt kein Glücksspiel

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Ismaning – Das Landgericht Freiburg entschied in einem nun verkündeten Urteil, dass der Quizkanal Neun Live keine unerlaubten Glücksspiele sendet.

Erstmals ist damit die gängige Rechtsauffassung zu TV-Gewinnspielen in einem rechtskräftigen Urteil festgehalten. Mit seiner letztinstanzlichen Entscheidung schließt sich das Landgericht ausdrücklich der Beurteilung der Staatsanwaltschaft München I an, die im April letzten Jahres ihre Ermittlungen gegen Neun Live nach intensiver Prüfung eingestellt hatte.
 
Christiane zu Salm, die Vorstandsvorsitzende der Muttergesellschaft von Neun Live, Euvia Media AG, begrüßte die Entscheidung: „Das Urteil untermauert die Grundprinzipien unseres Geschäftsmodells. Wir sind ein Quizsender. Unsere Gewinnspiele haben mit Glücksspiel nichts zu tun.“
 
Die Kosten pro Anruf bei Neun Live sind der Entscheidung des Gerichts zufolge ein unerheblicher Einsatz. Bereits deshalb fallen die Quizsendungen nicht unter das Verbot für unerlaubtes Glücksspiel.Eine Revision gegen das Urteil schloss das Gericht aus. [mg]

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