Urteil: Sat.1 muss hessisches Regionalprogramm senden

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel muss Sat.1 weiterhin das hessische Regionalprogramm von der TV Illa GmbH produzieren lassen. Der TV-Sender hatte gegen einen Genehmigungsbescheid der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) geklagt.

Sat.1 muss auch weiterhin sein Regionalfernsehprogramm in Hessen und Rheinland-Pfalz von der TV Illa GmbH produzieren lassen und ausstrahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Kassel am Montag und wies damit die Klage des Senders gegen die Verlängerung der Zulassung durch die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) zurück.

Seit Start der Privatsender müssen diese auch ein Regionalmagazin in einem Programmfenster zeigen. Bei Sat.1 ist dies die Sendung „17:30 Sat.1“, deren fünf Ausgaben von unterschiedlichen Produktionsfirmen bereitgestellt werden. Seit 2004 veranstaltet TV Illa das hessische Regionalprogramm, die LPR Hessen hatte deren Lizenz im Oktober 2012 verlängert.
 
Nachdem die LPR einen Widerspruch des Senders zurückgewiesen hatte, war dieser im Mai 2013 vor Gericht gezogen. Vor allem formelle und materielle Rechtsfehler wurden der LPR vorgeworfen, so habe eine offizielle Ausschreibung für die Veranstaltung des Regionalfensters gefehlt.
 
Wichtiger ist Sat.1 jedoch die grundsätzliche Frage nach der Ausstrahlung eines regionalen Programms, die durch den Rundfunkstaatsvertrag vorgeschrieben ist. Der Sender äußerte Bedenken, dass diese Vorschrift mit der verfassungrechtlich gesicherten Rundfunkfreiheit nicht zu vereinbaren sei.
 
Die LPR Hessen begrüßte die Entscheidung, wie ihr Direktor Joachim Becker erklärte: „Dass das gemeinsam für Hessen und Rheinland-Pfalz produzierte Regionalfenster mit seiner hohen journalistischen Qualität erhalten bleibt, ist natürlich in erster Linie für den Zuschauer wichtig.“
 
Wie das VG Kassel mitteilte, ist eine Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen worden. Sat.1 wird dieses Recht wahrnehmen. „Das bestätigt uns in der Auffassung, dass diese Fragen, insbesondere der verfassungsrechtliche Teil, der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugeführt werden müssen. Wir werden nun zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten, gehen aber schon jetzt davon aus, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen“, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN. [buhl]

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