Verstoßen ARD- und ZDF-Töchter gegen Kartellrecht?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Markt der Filmdienstleister ist umkämpft. Ein Gutachten wirft den Tochterunternehmen der Öffentlich-Rechtlichen vor, diesen Markt zu behindern und dabei gegen das Kartellrecht zu verstoßen.

ARD und ZDF könnten ins Visier des Bundeskartellamts geraten. Genauer gesagt die Tochterunternehmen der öffentlich-rechtlichen Sender, die auf dem Markt der Filmdienstleister tätig sind. Ein Gutachten, das von der Allianz Unabhängiger Filmdienstleister (AUF) in Auftrag gegeben wurde, wirft diesen vor, den Wettbewerb zu behindern und durch die angewandten Praktiken gegen das Kartellrecht zu verstoßen.

Zu diesem Urteil kommt Rupprecht Podszun, Professor an der Universität Bayreuth: „Die Marktstruktur wird nachhaltig geschädigt und eine Monopolisierung betrieben.“ In der relativ kleinen Branche, die Film- und Fernsehproduzenten mit Kameras und Scheinwerfern versorgt oder sich um die Postproduktion kümmert, würden die ARD- und ZDF-Töchter mit niedrigen, „nicht marktkonform kalkulierten“ Preisen auftreten, welche dann als Referenzpreise auch für unabhängige Unternehmen herangezogen würden. Bei der Vergabe würden dann die sendereigenen Dienstleister bevorzugt.
 
Dabei sollten diese Dienstleister sich laut Rundfunkstaatsvertrag marktkonform verhalten und das Kartellrecht beachten. Das Gutachten wurde bereits dem Bundeskartellamt zugestellt mit der Aufforderung, dass dieses die Verhaltensweisen prüfen und gegebenenfalls abstellen solle, „da ein Vorgehen im Wege privater Rechtsdurchsetzung keinen Erfolg verspricht.“
 
Das Bundeskartellamt ermittelt bereits gegen zwei Tochterfirmen der öffentlich-rechtlichen Sender, die Bavaria Studios in München und das Studio Berlin Adlershof „wegen kartellrechtswidriger Preis- und Angebotsabsprachen.“[buhl]

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