
Berlin – Wie zu erwarten war, wird die Verwertungsgesellschaft Media das Urteil des Landgerichts Köln zur Schutzfähigkeit von Programmbegleitinformationen anfechten.
„Die VG Media wird Berufung gegen das Urteil des LG Köln einlegen“, erklärt Bernd Delventhal, Leiter Kommunikation und PR der Verwertungsgesellschaft gegenüber dem DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER.
Delventhal geht überdies davon aus, dass auch Hersteller von Set-Top-Boxen vergütungspflichtig sind. Nach ersten Umfragen von DIGITAL INSIDER wollen sich die Hersteller zunächst nicht zu den Urteilen äußern. Die Verunsicherung ob der konträren Entscheidungen beider Gerichte ist groß.
Nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer hatte das Landgericht Köln im Dezember 2009 den Rechtsstreit des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Verwertungsgesellschaft VG Media, die rund 40 TV-Sender vertritt, entschieden. Demnach dürfen die Programmzeitschriftenverlage das von den Sendern bereitgestellte Informationsmaterial auch für Internetprojekte unentgeltlich nutzen (DF berichtete). Das OLG Dresden war in seinem Urteil hingegen der Argumentation der Sender gefolgt und hatte eine Revision ausgeschlossen (DF berichtete ebenfalls).
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