VPRT-Doetz kritisiert Öffentlich-Rechtliche wegen Drei-Stufen-Plan-Praxis

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Dresden/Berlin – Der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, übteKritik an der Ausgestaltung der bereits vor In-Kraft-Treten des Gesetzes angelaufenen „freiwilligen“ Drei-Stufen-Tests von NDR und MDR.

Während der Anhörung anlässlich einer Anhörung des Sächsischen Landtages zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) kritisierte Doetz die Vorgehensweise der öffentlich-rechtlichen Sender.
 
In diesem Zusammenhang wandte er sich zugleich gegen die deutliche Abwehrhaltung, die Bund und Länder der so genannten Rundfunkmitteilung der EU-Kommission entgegen bringen. Die Vorgaben des 12. RÄndStV zum Drei-Stufen-Test zur Überprüfungder gebührenfinanzierten Angebote mit Blick auf ihre gesellschaftliche Relevanz, ihren publizistischen Mehrwert und ihre marktlichen Auswirkungen sind aus Sicht des Verbands grundsätzlich nicht geeignet, um ein transparentes und faires Verfahren sicher zu stellen.
 
Abgesehen davon, dass die aktuellen Verfahren ohne geltende Rechtsgrundlage durchgeführt werden, sind bislang weder die Unabhängigkeit des Prüfverfahrens, noch die Beschwerde- und Anhörungsrechte der Betroffenen ausreichend gewährleistet“, bemängelte Doetz. Er wies deshalb nachdrücklich darauf hin, dass die Umsetzung der Tests nun vor allem in der Verantwortung der Gremien
liege.
 
Doetz weiter: „Die Rundfunkräte können jetzt unter Beweis stellen, dass der Drei-Stufen-Test tatsächlich ein glaubwürdiges Instrument für die legitimationgebührenfinanzierter Angebote und nicht nur ein nutzloser Papiertiger ist.“
 
Grundsätzlich begrüßte der VPRT-Präsident, dass NDR und MDR derzeit „freiwillige“ Drei-Stufen-Tests durchführen, um Erfahrungen mit der Umsetzung der Staatsvertragsvorgaben zu machen: „Die Art und Weise ist jedoch weder organisatorisch noch inhaltlich akzeptabel. Es kann nicht sein“, so Doetz, „dass jede Anstalt nach eigenem Gutdünken ihre Kriterien für Ablauf und Aufbau der Drei-Stufen-Tests festlegt. Hier bedarf es dringend einer Verfahrensvereinheitlichung. Dazu gehören vor allem auch zumutbare Veröffentlichungsregeln und Stellungnahmefristen.“
 
Geradezu absurd sind aus Sicht des Verbands die pauschalen Begründungen der Anstalten zur gesellschaftlichen Legimitation ihrer geplanten Angebote. „Sollte es den Gremien wirklich ausreichen, dass ihre Notwendigkeit vornehmlich damit begründet wird, dass diese anders als die privaten Angebote werbefrei und vermeintlich ‚kostenfrei‘ zugänglich sind, können wir uns alle folgenden Drei-Stufen-Tests von vornherein sparen“, sagte der Präsident.
 
Nachzuvollziehen ist aus Sicht des VPRT auch nicht, weshalb etwa entgeltpflichtige Angebote privater Anbieter grundsätzlich unberücksichtigt bleiben sollen und damit seitens der Anstalten eine faktisch völlig willkürliche Marktdefinition zur Überprüfung der Auswirkungen auf den publizistischen und wirtschaftlichen Wettbewerb erfolgt.
 
Der VPRT sieht zudem die Gefahr, dass die von den Anstalten eingesetzten Gutachter die „Beweislast“ für das Zuliefern von Fakten auf den Markt und die Mitbewerber verlagern. „Es kann nicht sein, dass nun von den privaten Wettbewerbern mittels Beantwortung umfangreicher Fragebögen und Offenlegung sensibler Unternehmensdaten quasi auf Umwegen erwartet wird, den Nachweis dafür zu führen, dass ein gebührenfinanziertes Angebot in den Wettbewerb eingreift“, verlangte Doetz.
 
Die von MDR und NDR für den Drei-Stufen-Test bislang vorgelegten und „auf fragwürdigen Argumenten basierenden Konzepte“ erfüllen aus Sicht des Verbands die Voraussetzungen des Drei-Stufen-Test derzeit nicht.
 
Vielmehr lassen sie in einem von hoher Angebotsvielfalt und intensivem Wettbewerb geprägten Umfeld erhebliche Auswirkungen auf die Angebote privater Wettbewerber erwarten. Während etwa bei der MDR-Mediathek Kikaplus die Marktauswirkungen – neben den anfallenden erheblichen technischen Kosten – unter anderem maßgeblich davon abhängen werden, wie diese inhaltlich bestückt wird, handelt es sich beim vermeintlich kostenfreien Konzept für das Kinderportal kikaninchen.de schlicht um eine weitreichende Kopie bereits am Markt befindlicher, ebenfalls frei zugänglicher, werbefinanzierter privater Angebote.
 
Problematisch bei der NDR-Mediathek sind die langen Auswertungszeiten für Unterhaltungsangebote sowie die inhaltliche Bündelung von speziellen Internetthemenportalen.
 
„Für den VPRT sind die ‚freiwilligen‘ Verfahren deshalb auch ein ‚Lackmustest‘ im Hinblick darauf, mit welcher Ernsthaftigkeit, Glaubwürdigkeit und Transparenz ein wesentlicher Kern des zwischen Deutschland und der EU-Kommission ausgehandelten Beihilfekompromisseses nun umgesetzt werden wird“, so Doetz. Allerdings habe der VPRT hier bereits mit Blick auf die harsche,
ablehnende Reaktion von Bund und Ländern zur sog. Rundfunkmitteilung große Zweifel. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum die deutschen Gesetzgeber derart gegen eine Rundfunkmitteilung zu Felde ziehen, die auf der Grundlage des deutsch-europäischen Beihilfekompromisses aufbaut“, erklärte der VPRT-Präsident.
 
Der VPRT unterstütze die EU-Kommission in ihrem Bemühen, faire Rahmenbedingungen für das Miteinander von öffentlich-rechtlichen Anstalten und privaten Medienanbietern zu schaffen. Dazu gehöre auch, dass die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für eine glaubwürdige Kontrolle der gebührenfinanzierten Anstalten an die Hand gibt. [mg]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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