VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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In der Diskussion um die Grundverschlüsselung der Privatsender im digitalen Kabelnetz hat sich jetzt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zu Wort gemeldet. Diese sei mit dem bestehenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) nicht vereinbar und würde der Kommerzialisierung des Fernsehens weiter Vorschub leisten.

Nach dem endgültigen Digitalumstieg beim Satellitenfernsehens am 30. April 2012, ist besonders die Grundverschlüsselung beim digitalen Kabelfernsehen wieder stärker in den Fokus geraten. Erst im Juli hatte sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) für eine Abschaffung der Grundverschlüsselung der privaten Sender im digitalen Kabelfernsehen ausgesprochen und diese als Hindernis für das Fortschreiten der Digitalisierung bezeichnet. Gegenüber der Dienstagsausgabe der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ hat sich nun auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisch zur Grundverschlüsselung zu Wort gemeldet.

Wie VZBV-Referent Michael Bobrowski der Zeitung sagte, sei die Grundverschlüsselung ein „Vorbote für eine durchgreifende Kommerzialisierung des audiovisuellen Medienangebots außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“, da sich mit dieser theoretisch auch das Vorspulen während der Werbung oder das Aufnehmen von Sendungen verhindern lasse. Auch mit dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sei die Grundverschlüsselung nicht vereinbar, da dieser neben den Öffentlich-Rechtlichen auch die privaten Rundfunkanbieter zur „freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet.“

Auf Seiten der Kabelnetzbetreiber betrachtet man das Thema Grundverschlüsselung hingegen erwartungsgemäß aus einem anderen Blickwinkel. In der vergangenen Woche hatte Kabel Deutschland Sprecher Marco Gassen gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de mitgeteilt, die Grundverschlüsselung sei entgegen den Aussagen der ZAK förderlich für die Digitalisierung des Kabelfernsehens. So sei die Verschlüsselung eine „entscheidende Vorraussetzung, um neue digitale Produkte zu vermarkten, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und damit einen echten digitalen Mehrwert zu schaffen“. Dies würde in besonderer Weise für die begehrten HD-Inhalte gelten, da diese ohne Grundverschlüsselung gerade für die privaten Veranstalter kaum zu refinanzieren wären. [ps]

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91 Kommentare im Forum

  1. AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar Na dann VZBZ, schickt mal die Abmahnungen raus. Mal sehen, wie KDG & co. darauf reagieren. r.
  2. AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar Wow, seit wieviel Jahren gibt es die Privaten verschlüsselt im Kabelnetz? Wenn die solange gebraucht haben um dies zu erkennen, wird es wohl noch mind. ein halbes Jahrzehnt benötigen um dies zu ändern!
  3. AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar So ein Quatsch. Zur "freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt" sind ja auch die Pay TV Sender verpflichtet. Also Sky für alle, oder was? Daraus zu lesen, dass das Signal jedermann zugänglich sein muss ist nun völliger Blödsinn.
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