Berlin – Nutzer digitaler Medien bleiben im Urheberrecht auch künftig weitgehend ohne Rechte. So lautet das ernüchternde Fazit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV).
Das neue Gesetz soll nach Zustimmung des Bundesrats schon in der nächsten Woche in Kraft treten. Der Verband kritisiert dabei einerseits das Fehlen rechtlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz von Kopierschutzsystemen, andererseits werden laut VZBV gelegentliche Privatkopierer auch weiterhin mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen.
Der VZBV fordert eine umfassende verbraucherpolitische Konzeption und die Formulierung klarer Verbraucherrechte für die Nutzung digitaler Dienste. An die Rechteinhaber appelliert der VZBV, einzusehen, dass ein gerechter Ausgleich der Interessen zwischen Urhebern und Nutzern nur funktionieren wird, wenn auch die legitimen Interessen der Nutzer berücksichtigt werden. Hoffnungsvoll stimmt den VZBV, dass viele der Urheber und auch einige der Platten- und Filmlabels sich bereits von restriktiven Kopierschutzsystemen und scharfen Sanktionen bei Zuwiderhandlung distanzieren.
Weiterhin kritisieren die Verbraucherschützer, dass der Nutzer vor dem Download einer Datei in Zukunft stets prüfen muss, ob die Datei im Internet legal angeboten wird oder nicht. Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote „offensichtlich rechtswidrig“ sind, bleibt laut VZBV schleierhaft.
Darüber hinaus sieht der VZBV in dem Votum eine Gefahr für die Wissensgesellschaft. „Bildung, Forschung und Unterricht werden vom digitalen Wissen abgeschnitten“, sagte VZBV-Vizevorstand Patrick von Braunmühl. So soll der elektronische Dokumentenversand durch Bibliotheken nur noch dann erlaubt sein, wenn die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot vorhalten. Für Schulen ist das Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht lediglich bis Ende 2008 zulässig. [lf]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com