Was soll in den neuen Medienstaatsvertrag?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Neue Regelung für den Rundfunk – Die Länder rufen zum Mitmachen auf. Zuschauer von ARD und ZDF und die Hörer des Deutschlandradios können am neuen Rundfunkrecht mitwirken.

Die Bundesländer riefen die Bürger am Montag dazu auf, sich mit Vorschlägen an die Rundfunkkommission zu wenden. „Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, Streaming oder User-Generated-Content (Social Media) sind nur einige Begriffe, die den Medienwandel beschreiben“, sagte die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD) in Mainz.

Das Land koordiniert die Medienpolitik. Von den Neuregelungen sollten alle profitieren: Medienschaffende und Nutzer. Wer will, kann bis 26. August online Ideen verschicken.

Die Regierungschefs der Länder verständigten sich im Juni darauf, dass Apps und Webseiten der Sender in Zukunft nicht „presseähnlich“ sein dürfen. Ihr Schwerpunkt muss im bewegten Bild und Ton liegen, die Texte müssen sich vorwiegend auf Sendungen beziehen. Die Verleger hatten kritisiert, dass die öffentlichen-rechtlichen Sender ganze „Online-Zeitungen“ ins Netz stellten.

Die Länderchefs beschlossen im Juni auch, dass die Sieben-Tage-Frist für öffentlich-rechtliche Mediatheken fallen soll. Filme, Dokus und Serien sollen länger im Netz stehen. Es geht im Medienstaatsvertrag auch um Regelungen für Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale.

Die Teilnahme ist über das Kontaktformular der Landesregierung Rheinland-Pfalz möglich. [dpa/bey]

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13 Kommentare im Forum

  1. Null Antworten? Wo sind denn unsere Spezialisten, die doch genau wissen, was darin stehen muss?
  2. Gebühr beibehalten, dafür werbefrei. Wenn es gebührenfrei wäre, wäre es werbeverseucht. Grundverschlüsselung, so wie ORF und SF. Weniger 3. Programme. Kommt sowieso viel gleiches zeitversetzt.
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