Werbeschreiben von Vodafone durch Bundesnetzagentur untersagt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die im Zuge der kommende DVB-T-Abschaltung versandten Werbeschreiben von Vodafone sind durch die Bundesnetzagentur verboten worden. Der Telekommunikationsanbieter hatte amtlich wirkende Briefe versandt und so die Verbraucher unter Druck gesetzt.

Die im März startende Umstellung auf DVB-T2 HD sorgt in einigen Haushalten auch für Verunsicherung, was sich Kabelprovider Vodafone zu Nutze machen wollte. Mit amtlich wirkenden Anschreiben wurde auf das anstehende Ende von DVB-T hingewiesen, als Lösung wurde darin ein Anruf bei der Vodafone-Service-Hotline empfohlen. Nachdem bereits sächsische und thüringische Verbraucherschützer vor diesen Schreiben warnten, hat nun sich auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) eingeschaltet.

Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, wird Vodafone untersagt, die Werbeschreiben zu versenden, in denen die Verbraucher zu einer telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert werden. „Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, das Vorgehen.
 
Die BNetzA kritisierte, wie auch die Verbraucherschützer, dass die Schreiben persönlich adressiert und nicht mit einem Firmenlogo versehen waren. Auch Postkarten mit dem Hinweis „Wichtige Information“ und Stempel mit der Aussage „Wiederholter Zustellversuch“ sah die Behörde kritisch. Vodafone drohen nun Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro, sollten diese Werbeschreiben weiterhin versandt werden. [buhl]

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35 Kommentare im Forum

  1. Immer diese praktischen Urteile... Das Mailing ist sicher durch, da lacht man bei Vodafone bestimmt über die EV. Sinnvoller wäre gewesen, die zu einem Richtigstellungs-Mailing zu zwingen. Das hätte wenigstens anständig Geld gekostet.
  2. Ein Zwangsgeld von 20000€ wirkt nur wenn diese pro eingehender Beschwerde verhängt werden. Diese Summe hat VF in 1h als Gewinn erwirtschaftet und machen den fehlenden Betrag als "Besondere Ausgaben" als Steuerermäßigung geltend.
  3. Das reicht nicht, ich hätte die zu einer Millionen- Geldstrafe und zum Gegenüberstellungs- Mailing verdonnert. Mit 20.000 Euro schreckt man solch ein Unternehmen nicht ab, das ist wirklich lächerlich. Und dann hätte ich noch Klagen der Angeschriebenen zugelassen, zwecks Irreführung. Das würde vieleicht auch andere geldgeile Unternehmen in Zukunft bei solchen Machenschaften abschrecken.
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