
Berlin – Der Markenverband und die Organisation Werbungstreibender im Markenverband (OVM) lehnen das von Paul Kirchhof angeregte Werbeverbot für ARD und ZDF ab.
Das berichtet die Tageszeitung „Borkener Zeitung“ auf ihrer Onlinepräsenz. Demnach gingen nur 2,3 Prozent der Erträge bei der ARD und 8,3 Prozent beim ZDF auf Werbeeinnahmen zurück. So sei die Behauptung, Werbung und Sponsoring könnten die öffentlich-rechtlichen Sender in die Abhängigkeit wirtschaftlicher Interessen treiben absurd, kritisiert der OVM.
Der Verband stützt sich dabei auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Hans-Peter Schneider. Demnach sei ein Werbeverbot wie es der Verfassungsrechtler Kirchhof angeregt hatte ein Einschnitt in die Grundrechte auf Meinungs-, Werbe- und Berufsfreiheit. Unternehmen hätten einen Anspruch darauf, ihre Werbebotschaften auch in den öffentlich-rechtlichen Medien zu verbreiten. Nur so könnte eine Abdeckung aller Verbrauchergruppen garantiert werden. Auch die Behauptung, ein Werbeverbot helfe ARD und ZDF, sich von den Privaten zu unterscheiden, sei widerlegt. Studien hätten gezeigt, dass Zuschauer beide Systeme gut unterscheiden könnten.
Paul Kirchhof hatte Anfang Mai ein 85-seitiges Gutachten zur Rundfunkgebühr vorgelegt, nach dem die Rundfunkgebühr in eine einheitliche Haushaltsabgabe umgewandelt werden sollte. Kirchhof schlug darüber hinaus ein Werbeverbot für die öffentlich-rechtlichen Sender vor (DIGITALFERNSEHEN berichtete). [mg]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com