Youtube: Erneuter Sieg gegen Gema vor Gericht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Im Dauerstreit mit der Gema konnte sich Youtube vor Gericht erneut behaupten. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat nun eine Schadensersatzklage gegen das Videoportal abgewiesen. Nun könnte der Streit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) fortgesetzt werden.

Der Musikrechteverwerter Gema hat im Streit mit der Online-Plattform YouTube erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies eine Schadenersatzklage der Gema am Donnerstag ab. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein bestätigte damit das Urteil des Münchner Landgerichtes aus dem vergangenen Jahr (Gz.: 33 O 9639/14). Der Streitwert des Verfahrens ist auf 1,6 Millionen Euro festgesetzt.

Dass der jahrelange Rechtsstreit mit dem Urteil beigelegt ist, ist allerdings unwahrscheinlich. „Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen“, sagte Richter Zwirlein. Voraussichtlich heißt die nächste Station: Bundesgerichtshof (BGH). „Sollte die Klagepartei auch dort kein Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.“
 
Im Kern dreht sich der schon seit Jahren währende Streit um die Frage, ob YouTube ein Musikdienst ist und damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer bietet?
 
Das OLG folgte am Donnerstag der YouTube-Argumentation, die Plattform sei in erster Linie ein technischer Dienstleister. „Es ist ein Automatismus“, betonte Zwirlein. Sobald ein Nutzer dort ein Video hochlade, sei es schon für die Öffentlichkeit zugänglich – ohne Zutun von YouTube. Die Plattform stelle lediglich „Werkzeuge zur Verfügung“.
 
Die Gegenseite argumentiert, YouTube sei ein Musikportal, das die Inhalte dauerhaft zur Verfügung stelle. Die „entscheidende Tathandlung“ sei „das dauerhafte Bereithalten“, sagte ein Rechtsvertreter der Gema vor Gericht. „Das tut faktisch nicht der Uploader, das tut die Beklagte.“ Das Gericht sah das anders. [dpa/buhl]

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8 Kommentare im Forum

  1. Die Gema kommt mir vor wie einer, der es gut findet immer wieder grobe Fausthiebe vor die Nase zu bekommen. Vielleicht ist das erotisch ?
  2. Unterschätz die mal nicht. Die haben nen verdammt langen Atem wenn ums Auseinandersetzungen geht. Es geht ja nur um die juristische Berechtigung die große Gelddruckmaschine anzuwerfen. Wenn das mal läuft kommt ohne weitere Anstrenungen massig Kohle rein.
  3. Wäre auch überraschend, wenn ein Supermarkt, dem ich verbiete Waren zu verkaufen, auch noch Schadensersatz leisten müsste, weil er diese Waren nicht verkauft. Die GEMA ist einfach noch nicht im neuen Jahrtausend angekommen und hat sowieso ein absurdes Rechtsverständis, was durch merkwürdige Urteile und erhaltene Rechte auch noch forciert wurde.
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