ZAK: 51 Fälle von Verstößen gegen Rundfunkstaatsvertrag

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Stuttgart – Im ersten Halbjahr 2009 beschäftigte sich die ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten) bei 51 Fällen mit Verdacht auf Verstöße gegen Programmgrundsätze bzw. sonstige Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages.

Schwerpunkte der Aufsichtsarbeit der Landesmedienanstalten im ersten Halbjahr 2009 bildete die Prüfung möglicher Programmverstöße in den Sendungen der privaten Fernsehveranstalter. Das geht aus der Halbjahresbilanz der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hervor.
 
In 43 Fällen beschloss die ZAK, rechtsaufsichtlich tätig zu werden bzw. durch die zuständige Landesmedienanstalt Verfahren einzuleiten. Der Schwerpunkt der Beanstandungen lag dabei auf Verstößen gegen die Gewinnspielregeln. Hier wurde in 35 Fällen ein Verfahren eingeleitet.

Insgesamt 15 bundesweit ausgestrahlte Sendungen, die im Verdacht verbotener
Schleichwerbung standen, wurden überprüft, in elf Fällen leitete die ZAK ein Beanstandungsverfahren ein.
 
Gegen folgende Sender hat die ZAK im ersten Halbjahr 2009 ein Bußgeld- und
Beanstandungsverfahren wegen Schleichwerbung eingeleitet:
 
Kabel 1: Sendung „Hinter den Kulissen eines Megadiscounters“, Sendereihe
„K1– Die Reportage“.
N-TV: Sendung „Schwarzwälder Schinken“, Sendereihe „n-tv Wissen“.
Sat 1: Sendung „Jetzt wird eingelocht“. (2 Fälle)
Sat 1: Sendung „Jetzt wird eingeseift“.
DSF: Beitrag über das Bordell „Pascha“, Sendung „Männer TV“.
DSF: Beitrag über die „New York Tabledance Bar“, Sendung „Männer TV“.
DSF: Einblendung einer Drucker-Animation und Einblendung eines Hotel-Logos auf Monitoren in der Studiokulisse der Sendung „Doppelpass“.
RTL 2: Sendung „Die Bravo Supershow“.
Bloomberg TV: Sendung der „Impuls Finanzmanagement AG“ in der Sendung“Sicher-Lich“.
 
Zudem stellt die ZAK eine Zunahme von Erotik- und Dating-Angeboten fest. Die Zahl der Neuzulassungen von Rundfunksendern ist im ersten Halbjahr 2009 konstant geblieben. Demnach haben die Direktoren der 14 Landesmedienanstalten in den ersten sechs Monaten 13 bundesweite Fernsehsender (2008: 14 TV-Sender) zugelassen.
 
Erhöht hat sich jedoch die Zahl der angezeigten Telemedienangebote. 18 Angebotenwurde im ersten Halbjahr 2009 (2008: sechs Telemedienangebote) aufAntrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Spitzenreiter ist der Anbieter von Telefon- und Mehrwertdiensten Global Port S.L, der in diesem Jahr gleich 15 Dienste startete.
 
Zahlreiche dieser Dienste werden zurzeit wegen möglicher Verstöße gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag überprüft. Im Vergleichszeitraum 2008 wurden nur fünf bundesweite Dating- und Erotik-Angebote angezeigt. [ar]

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