ZAK beobachtet Trend zu mehr Spartenprogrammen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Stuttgart – Der Trend zu mehr Spartenprogrammen hat sich auch im Jahr 2008 in Deutschland fortgesetzt.

So hatten die Gemeinsame Stelle für Programm und Werbung (GSPWM) und seit September die neue Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten insgesamt 30 Anträge für Rundfunkangebote und neun Anträge über Unbedenklichkeitsbescheinigungen bearbeitet und genehmigt.

Erst zum zweiten Mal seit Bestehen der Landesmedienanstalten musste die ZAK einem Rundfunkveranstalter die Zulassung für zwei Programme aberkennen. Hierbei handelt es sich um die Programme Kanal 7 INT und tvt des Veranstalters Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH.
 
Schwerpunkte der Aufsichtsarbeit im Jahr 2008 bildeten mögliche Werbeverstöße in den Programmen der privaten Fernsehveranstalter. Dabei ist ein leichter Anstieg der problematischen Inhalte im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten.
 
Im Jahr 2008 prüften die GSPWM und die ZAK in 73 Fällen, ob Verstöße gegen die Werbe- und Sponsoringregelungen des Rundfunkstaatsvertrages vorlagen. In 52 Fällen (2007: 43 Fälle) wurde der jeweiligen lizenzgebenden Medienanstalt empfohlen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden bzw. ein Verfahren einzuleiten.
 
Sofern gegen Beanstandungsbescheide der Lizenzanstalten durch die Veranstalter geklagt wurde, entschieden die Gerichte zu Gunsten der Medienanstalten: So wurde die Praxis einiger Veranstalter, Dauerwerbesendungen mit dem Begriff „Promotion“ zu kennzeichnen, von den Gerichten als rechtlich unzulässig bewertet. Auch die von Pro Sieben ausgestrahlte „Wok WM“, bei der zahlreiche Markennamen prominent ins Bild gesetzt wurden, sah das VG Berlin als nicht vereinbar mit den werberechtlichen Vorgaben.
 
In Werbeangelegenheiten beschäftigte sich der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Dr. Norbert Schneider, zudem mit gesponserten Beiträgen in Radiosendungen unter dem Gesichtspunkt verbotener politischer Werbung. Eine in Auftrag gegebene Programmanalyse zum Thema „Schleichwerbung und Sponsoring“ stellte keine entscheidenden Verstöße fest. Die Ergebnisse einer weiteren Analyse mit dem Schwerpunktthema „Formate“ sollen im Frühjahr 2009 veröffentlicht werden.
 
Nachdem die ZAK mit Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. September 2008 die rechtliche Grundlage erhielt, entwickelte sie unter Federführung des Beauftragten für Programm und Werbung eine Gewinnspielsatzung, die neue und umfassende Regelungen für Gewinnspiele im Radio und Fernsehen aufstellt. „Es war an der Zeit, Rechtssicherheit für Veranstalter und Nutzer zu schaffen, nachdem es umfängliche Beschwerden gegeben hatte“, so Prof. Dr. Norbert Schneider. Damit wollen die Landesmedienanstalten ein klares Zeichen für mehr Transparenz und Verbraucherschutz im Rundfunk setzen. Die neue Satzung soll noch im ersten Quartal 2009 in Kraft treten.
 
Wichtiges Thema der GSPWM und ZAK waren auch die so genannten Beratungsangebote mancher Sender, mit dem Ergebnis, dass einige als besonders fragwürdig eingestufte Formate nicht mehr ausgestrahlt werden. Mit dem größten Veranstalter in diesem Segment, Astro TV, wurde für eine Reihe von kritischen Punkten eine Selbstverpflichtung vereinbart. Nach Gesprächen mit der österreichischen Medienaufsicht entzog die Behörde in Wien dem grenzüberschreitenden Beratungsangebot Kanal Telemedial die Zulassung.
 
Auch in Werbefragen, namentlich bei den Schweizer Werbefenstern mehrerer großer deutscher Programmveranstalter, beschäftigte sich der Beauftragte mit grenzüberschreitenden Problemen, die mit dem Schweizer BAKOM erörtert und zu deren Zufriedenheit gelöst wurden.
 
Neben ihrer Prüfarbeit führten die GSPWM und der Beauftragte für Programm und Werbung im Jahre 2008 drei Veranstaltungen durch. Die Themen waren: „Rundfunk in Zeiten des Netzes“, „Spot & Co. – Welchen Finanzierungsmöglichkeiten des privaten Rundfunks gehört die Zukunft?“ und „Virtuelle Welten – Reale Produkte: Formen und Möglichkeiten von In-Game Advertising“.
 
Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) hat ihre Arbeit zum 31. August 2008 beendet. Der Beauftragte für Programm und Werbung (Prof. Dr. Norbert Schneider – Direktor der LfM) hat die Arbeit der GSPWM übernommen. [cg]

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