ZDF-Fernsehrat: Unterhaltung muss Teil des Sender-Auftrags sein

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Bild: © ZDF/Corporate Design
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Inmitten der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat der ZDF-Fernsehrat die Bedeutung von Unterhaltung im Programm betont.

Derzeit läuft die öffentliche Beteiligung zu geplanten Änderungen der Bundesländer bei Auftrag und Struktur von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der unabhängige Fernsehrat als Aufsichtsgremium beim ZDF in Mainz veröffentlichte am Freitag einen Beschluss, in dem es heißt: „Unterhaltung muss weiterhin wie bisher ohne zusätzliche Bedingungen Teil des Auftrags bleiben. Nur dies sichert ihre integrative Funktion und eine kreative Ausgestaltung in einem Gesamtangebot für alle.“

Unterhaltung solle weiterhin dem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen. „Bei der Neuformulierung hat der Fernsehrat die Sorge, dass Angebote vom Auftrag ausgeschlossen werden“, hieß es zudem.

Bislang steht im Medienstaatsvertrag zum Auftrag der Sender dies: „Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.“

Im Mitte November veröffentlichten Diskussionsentwurf der Länder ist der Passus so formuliert: „Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben [im Schwerpunkt] der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht, ist Teil des Auftrags.“

Mitte November starteten die Länder die Online-Beteiligung in dem Reformvorhaben. Bis zum 14. Januar 2022 können dabei Anmerkungen und Stellungnahmen eingereicht werden (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). In Deutschland legen die Bundesländer im Medienstaatsvertrag den Rahmen und die Organisationsstruktur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fest. Um redaktionelle Programminhalte selbst geht es dabei nicht. Das liegt in der Hand der Sender selbst – mit Blick auf im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit. Bei dem Reformschritt geht es nicht um den Rundfunkbeitrag, den Haushalte monatlich zahlen – das Thema Finanzierung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt kommen.

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