ZDF: Rund 150.000 Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Im Juli ist die Erhebung der Rundfunkgebühr für Zweitwohnungen vom Verfassungsgericht in Karlsruhe gekippt worden. Von der Möglichkeit zur Befreiung machen aber noch längst nicht alle Betroffenen Nutzen.

Seit dem Sommer haben rund 150 000 Haushalte in Deutschland einen Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung gestellt. Das berichtete ZDF-Intendant Thomas Bellut am Freitag in Mainz.

Dies entspricht einem Viertel der Schätzung, wie viele Zweitwohnungen es gibt. Beim ZDF gehe man davon aus, dass es mindestens rund 600.000 solcher Fälle gibt – wenn nicht gar deutlich mehr.

„Das muss jetzt in sorgfältigen Untersuchungen geklärt werden. Am Ende muss eine Regelung her – und die ist gerade in Arbeit“, so Bellut.

Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Wer eine Zweitwohnung hat, muss aber nicht mehr den doppelten Beitrag zahlen.

Eine Regelung muss bis Ende Juni 2020 her. [dpa/bey]

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12 Kommentare im Forum

  1. Leider gilt das nur, wenn der Beitragszahler mit Erst- und Zweitwohnung auf seinen Namen bezahlt. Läuft beispielsweise in der Erstwohnung der Rundfunkbeitrag auf die Ehefrau, Partnerin oder sonstjemand im Haushalt, so gibt es keine Befreiung.
  2. Es gibt kein "sonstjemand" im Haushalt. Der Richterspruch bezog sich doch nur auf allein genutzte Wohnungen. Also eine Person, zwei Wohnungen. Sowie eine zweite Person ins Spiel kommt ist auch die doppelte Haushaltsabgabe fällig, ist doch klar!
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