ZVEI: Übergangsfrist zum neuen Urheberrecht zu lang

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Frankfurt am Main – Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) begrüßt die gestrige Entscheidung des Bundestags zur Novellierung des Urheberrechts. Nur die recht lange Übergangszeit ist dem Branchenverband ein Dorn im Auge.

„Aus unserer Sicht wäre allerdings eine Übergangsfrist von einem Jahr völlig ausreichend gewesen. Zwei Jahre laden zu einer Verschleppung der Verhandlungen über neue Tarife ein“, kritisiert der ZVEI-Hauptgeschäftsführer Gotthard Graß die Entscheidung.

Ansonsten sind die ZVEI-Mitglieder mit der Entscheidung zufrieden. „Insbesondere das klare Bekenntnis des Gesetzgebers, dass die Urheberrechtsabgabe auf Geräte und Speichermedien in einem ‚angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis‘ zum Gerätepreis stehen muss, sehen wir als einen Erfolg unserer Arbeit an“, so Graß weiter.
 
Der ZVEI ist zuversichtlich, dass es nun für die von ihm betreuten Geräte, wie zum Beispiel DVD-Recorder, Festplattenspeicher, Aufnahmegeräte und MP3-Player schnell und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen mit den in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften zu einer Einigung über angemessene Vergütungssätze kommt.
 
Das Problem der zweijährigen Übergangsfrist ist, dass während der vorgesehenen Übergangszeit die veralteten Tarife und Vergütungssätze fortgelten sollen, wenn sich die Vertragsparteien nicht vorher einigen. Der ZVEI hatte vorgeschlagen, die alten materiellen Vergütungsregelungen sofort durch das neue Recht zu ersetzen. Dadurch wären parallele Vergütungen nach altem und neuem Recht verhindert worden.
 
Kernstück des so genannten Zweiten Korbs der Urheberrechtsreform ist eine Neuregelung des Vergütungssystems für Privatkopien. Danach werden Geräte und Speichermedien auch in Zukunft mit einer Pauschalabgabe für Privatkopien belastet. Das Verfahren zur Festlegung der Vergütungshöhe wird in die Hände der so genannten Gesamtvertragsparteien – das sind die Herstellerverbände und ZPÜ – gelegt. Hierzu stellt das Gesetz Kriterien auf, die einen Rahmen für die Verhandlungen setzen. [lf]

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