5G-Mobilfunknetz: Beteiligung von Huawei vor dem Aus?

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Mobilfunk 3G
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Das Bundesinnenministerium will die Vertrauenswürdigkeit von Netzwerkausrüstern des neuen 5G-Netzes überprüfen. Für einige chinesische Anbieter könnte es erneut brenzlich werden.

Seit Monaten warten die Telekommunikationsfirmen und der Bundestag auf die Entwürfe zum IT-Sicherheitsgesetz und Telekommunikationsgesetz. Damit will die Regierung bestimmen, wie Komponenten in der sogenannten kritischen Infrastruktur zum Einsatz kommen können. Ein Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz liegt nun Reuters vor. Demnach wolle das Innenministerium die Netzwerkausrüster beim 5G-Mobilfunknetz auf ihre Vertrauenswürdigkeit prüfen.

Dies wäre eine Ergänzung zu der bisher vorgesehenen technischen Zertifizierung von Komponenten und der Erklärung der Lieferanten über ihre Vertrauenswürdigkeit gegenüber den Mobilfunkfirmen. Ein Ausschluss bestimmter Firmen etwa aus China, wie ihn die USA fordern, sei zwar nicht im Entwurf enthalten. Dennoch könnten die verschärften Anforderungen erhebliche Auswirkungen auf den Einsatz von chinesischen Produkten, beispielsweise von Huawei, beim Netzausbau haben. Denn zu den genannten Mindestanforderungen für die Garantieerklärung gehörten etwa „sicherheitspolitische Belange“. Reuters zitiert den Paragraph 9b des Gesetzentwurfs:

Aus der Garantieerklärung muss hervorgehen, ob und wie der Hersteller hinreichend sicherstellen kann, dass die kritische Komponente über keine technischen Eigenschaften verfügt, die geeignet sind, missbräuchlich auf die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Kritischen Infrastruktur (etwa Sabotage, Spionage oder Terrorismus) einwirken zu können.

Paragraph 9b des Entwurfs zum IT-Sicherheitsgesetz

Dass solch ein Missbrauch bei Huawei befürchtet wird, ist bekannt – auch wenn die Firma die Vorwürfe immer wieder dementiert. Nach dem Gesetzentwurf könnte das Innenministerium den Einsatz von Produkten verbieten, wenn an deren Vertrauenswürdigkeit Zweifel bestehen. Möglich wäre das etwa beim Verstoß gegen Verpflichtungen in der Garantieerklärung oder, wenn ein Unternehmen die Sicherheitsüberprüfungen nicht unterstütze oder bekannte Schwachstellen nicht sofort melde und beseitige. Verstieße eine Firma wiederholt gegen diese Auflagen, könnte der Einsatz aller kritischen Komponenten des Herstellers untersagt werden.

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