AfD-Fraktion beantragt Untersuchungsausschuss zu RBB-Affäre

14
275
Bild: © redaktion93 - Fotolia.com
Bild: © redaktion93 - Fotolia.com

Der Brandenburger Landtag soll sich nach dem Willen der AfD in einem neuen Untersuchungsausschuss mit Vorwürfen gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) beschäftigen. Die AfD-Fraktion will den Ausschuss bei der Plenarsitzung in der nächsten Woche beantragen, wie der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch am Dienstag in Potsdam ankündigte.

Das Gremium soll aufklären, ob die Brandenburger Landesregierung ihre turnusmäßige Rechtsaufsicht bei dem öffentlich-rechtlichen Sender in mehreren Zeiträumen von 2013 bis 2018 und seit Januar 2021 ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Zudem geht es darum, inwieweit es Missstände bei der Verwendung von Finanzmitteln gab und die Kontrollmechanismen funktionierten.

Seit Juni waren über Medienberichte Vorwürfe der Vetternwirtschaft bei dem öffentlich-rechtlichen ARD-Sender aufgekommen. Im Zentrum stehen die inzwischen fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Chefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Sie hatten Vorwürfe zurückgewiesen. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen beide – bis zum Ergebnis gilt die Unschuldsvermutung.

RBB-Affäre immer noch nicht abgeklungen

Im Rahmen einer externen Untersuchung hatte eine Anwaltskanzlei in einem ersten Teilgutachten mehrere Mängel festgestellt. Daraufhin forderte die AfD-Fraktion „vollumfängliche Aufklärung“. Die AfD kritisiert seit Jahren besonders scharf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die AfD im Landtag als größte Oppositionspartei hält die Einsetzung des Ausschusses, für den sie wie auch bei anderen Untersuchungsausschüssen mit einer Million Euro Kosten rechnet, für notwendig. „Wir möchten ihn so schnell wie möglich einsetzen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer. „Die Missstände sind offensichtlich.“ Eine Behandlung im zuständigen Landtagsausschuss sei dafür nicht ausreichend: „Im Untersuchungsausschuss haben wir mehr Kompetenzen“, sagte Hohloch. „Die Leute müssen die Wahrheit sagen.“ Er verwies auch auf die Möglichkeit einer Akteneinsicht.

Weitere AfD-Anträge zur Corona-Politik und der späten BER-Eröffnung

Der Untersuchungsausschuss könnte der vierte in dieser Wahlperiode werden, den die AfD-Fraktion in Brandenburg beantragt. Derzeit läuft noch ein Ausschuss zur Corona-Politik der Landesregierung und einer zum späten Start des Flughafens BER. Die Fraktion will außerdem einen zweiten Corona-Untersuchungsausschuss auf den Weg bringen, wie sie am Dienstag ankündigte. Der Antrag dazu war überarbeitet worden.

Der Landtag muss einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn ein Fünftel seiner Mitglieder – das sind 18 Abgeordnete – ihn beantragt. Die AfD hat 23 Mitglieder. Ein Antrag auf Einsetzung kann zurückgewiesen werden, wenn Verfassungsrecht verletzt wird. Der Parlamentarische Beratungsdienst gab der Fraktion Empfehlungen. Die Fraktion habe ihren Antrag danach überarbeitet, sagte Hohloch. Das betreffe zum Beispiel die zeitliche Begrenzung. Brandenburg hat derzeit die Rechtsaufsicht über den öffentlich-rechtlichen Sender.

Bildquelle:

  • Medien_Politik_Artikelbild: © redaktion93 - Fotolia.com

14 Kommentare im Forum

  1. Auch wenn ich mir den Antrag von einer anderen Fraktion gewünscht hätte, ist ein Untersuchungsausschuss sicherlich der richtige Weg.
  2. Um was festzustellen was nicht eh schon bekannt ist? Untersuchungsausschüsse bringen meist wenig bis gar nichts bzw. dient Parteien/Personen gewissen Egos auszuleben und kosten nur unnötig Geld, wenn am Ende nichts dabei rauskommt. Eventuell strafrechtliche/zivilrechtliche Vergehen müssen eh anderweitig aufgearbeitet werden. Bei der AfD und gerade ihre Beziehung zum ÖRR hat das erst recht noch ein Geschmäckle um es zu instrumentalisieren.
  3. @KLX So ein Unsinn. Hätten die Grünen es beantragt, wäre es in Deinen Augen vermutlich eine super Aktion gewesen. Wir sollten endlich endlich wieder anfangen, auf Sachlichkeit zu achten, anstatt darauf, von wem es kommt. Auch wenn die AFD nicht beliebt ist, so ist sie doch durch den Wähler legitimiert worden. Das haben wir zu akzeptieren und das muss eine Demokratie auch aushalten. Ich sagte ja, der Antragsteller naja, aber der Antrag an sich ist richtig und wichtig. Ein Strafverfahren und auch ein ziviles Regressverfahren müssen noch folgen.
Alle Kommentare 14 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum