Bitkom begrüßt und kritisiert Reform der Filmförderung

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Positionspapier sieht Einführung einer Investitionsverpflichtung für Mediendienste-Anbieter kritisch.

In einem Positionspapier hat der Digitalverband Bitkom die angekündigte umfassende Reform der Filmförderung bis zum Jahresende 2025 gelobt. „Wir begrüßen ausdrücklich das Engagement der Bundesregierung für den Filmstandort Deutschland sowie den von Staatsminister Dr. Wolfram Weimer initiierten konstruktiven Branchendialog“, hieß es.

Gleichzeitig übt der Verband Kritik an der geplanten Ausgestaltung der Förderung. „Die am 30. Juli 2025 angekündigte Erhöhung bestehender Fördermittel und die Einführung einer Investitionsverpflichtung für Mediendienste-Anbieter stehen jedoch aus unserer Sicht im Widerspruch zu den Zielen des Dialogs“, schreibt der Verband.

Kritik an Ausweitung bestehender Förderprogramme

„Insbesondere bedauern wir, dass die Bundesregierung von Ihrem im Koalitionsvertrag formulierten Plan, eine Investitionsverpflichtung nur zusammen mit einem steuerlichen Anreizmodell einzuführen, abzuweichen scheint. Stattdessen setzt man auf eine befristete Ausweitung bestehender Förderprogramme. Dies schafft keine verlässliche Perspektive, sondern verstärkt die Unsicherheit in der Branche“, kritisieren die Autoren.

„Ohne klare, verlässliche Rahmenbedingungen kann eine Investitionsverpflichtung kaum die erhoffte Wirkung entfalten – insbesondere unter den bestehenden europarechtlichen Vorgaben, die eine gezielte nationale Förderung begrenzen. Andere europäische Länder bieten seit Jahren verlässliche Rahmenbedingungen und steuerliche Anreize und haben sich dadurch als attraktive Produktionsstandorte etabliert. Um in diesem Umfeld die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken, ist die Einführung eines nachhaltigen, steuerbasierten Anreizsystems unerlässlich“, fordert der Verband.

Erhebliche ordnungspolitische Fragen aufgeworfen

Weiter heißt es: „Die Ankündigung, von 2026 bis höchstens 2028 jährlich zusätzliche 117 Mio. EUR Fördermittel zugunsten von Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) an die Einführung einer Investitionsverpflichtung zu koppeln, wirft zudem erhebliche ordnungspolitische Fragen auf. So bleibt unklar, anhand welcher Kriterien, wem gegenüber und mit Wirkung ab welchem Zeitpunkt eine Entsperrung der Mittel erklärt wird.“

Damit stünde nicht nur die (ohnehin aufgrund der Länderzuständigkeit eingeschränkte) inhaltliche Federführung des BKM infrage. „Es galt eigentlich als seit Langem erkannt, dass Planbarkeit und Verlässlichkeit benötigt werden, damit Unternehmen Entscheidungen treffen können, die den Produktionsstandort Deutschland nach vorne bringen“, so das Statement.

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