Bundestag beschließt kontroverse Urheberrechtsreform

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bundestags-wahl, Politik, Parteien; © Deutscher Bundestag/Thomas Köhler/ photothek.net
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Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Urheberrechts beschlossen. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition machte das Parlament heute den Weg frei für die neuen Regeln für Urheber, Presseverlage, Internetplattformbetreiber und Nutzer.

Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. AfD, Linke und FDP stimmten dagegen. Deutschland muss eine entsprechende EU-Richtlinie zum Urheberrecht bis Juni in nationales Recht umgesetzt haben.

Bei der Reform geht es unter anderem darum, die bisherigen Urheberregeln an den Gebrauch im Internet anzupassen – vor allem geht es um Plattformen, auf die Nutzer Inhalte hochladen können. Künftig sollen Plattformbetreiber in Haftung genommen werden können, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt und ohne Lizenzvereinbarungen hochladen. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzesentwurf im Februar beschlossen. Urheber und Kreative sollen an der Wertschöpfung im Netz stärker beteiligt werden und ihre Auskunftspflichten sollen sich verbessern. Bei der umfangreichen Gesetzesreform ist auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorgesehen.

Einschränkungen durch Upload-Filter?

Vor der EU-Richtlinie hatte es vor Jahren massive Proteste und Demonstrationen in vielen Ländern gegeben – Internetnutzer fürchteten Einschränkungen durch sogenannte Upload-Filter und eine Beschränkung der Meinungsfreiheit, wenn zu viele Inhalte vor dem Hochladen von den Plattformen rausgefiltert werden. Die Bundesregierung wollte solche Filter möglichst vermeiden – Oppositionspolitiker sehen diese Pläne als gescheitert an.

Die Proteste auf der Straße gab es nun bei der Umsetzung in das nationale Recht so gut wie nicht. Verbände und Organisationen machten zugleich ihrem Unmut immer wieder Luft. Es gab auch gemeinsame Protestbrief-Aktionen von Musikern und Künstlern. Ein Dorn im Auge ist der Musik-, Medien- und Filmbranche ein Passus, der es erlaubt, dass man kurze Ausschnitte von urheberrechtlich geschützten Werken wie Ton, Video oder Text auch ohne Lizenz auf einer Plattform hochladen darf. Der Passus blieb trotz der Kritik in dem Gesetz. Die Wirtschaftszweige fürchten finanzielle Nachteile für sich und auch für Urheber.

Text: dpa/ Redaktion: JN

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8 Kommentare im Forum

  1. Vermutlich liegen solche Verletzungen hier z.B. vor oder auch im "der-ich-höre-gerade-" thread im small-talk-Bereich und der Plattformbetreiber könnte abgemant werden. Dazu gibt es einen Praxistipp für diese Betreiber den man kennen sollte bevor panisch beschlossen wird, das hochladen solcher Inhalte zu blockieren oder zu löschen. Urheberrechtlich geschützte Werke
  2. Erst einmal checken, für wen das überhaupt gilt: Damit sind die großen Upload-Plattformen gemeint, die diese Werke auf ihren Plattformen anderen Nutzern anbieten und gewinnorientiert arbeiten. Das klassische Beispiel hier ist Youtube. Foren und Blogs werden da wohl nicht drunter fallen, aber da das alles schwammig formuliert ist, müssen Gerichtsurteile das wohl erst zeigen. Hier im Forum dürfte der Inhalteupload sicher nicht der Hauptzweck sein, anders als bei Youtube. Und zur Gewinnerzielung dienen die Uploads hier sicher auch nicht, sie werden auch nicht vom Verlag beworben. Deswegen dürften normale Foren und Blogs erst gar nicht vom UrhDaG erfasst sein. Das ist aber meine rein private Meinung.
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