Erhöhung der Rundfunkgebühr: MDR will bei Veto klagen

145
1953
Bild: © dianaduda - Fotolia.com
Bild: © dianaduda - Fotolia.com

Der Streit um die Erhöhung der Rundfunkgebühr geht in die nächste Runde: Der MDR kündigte gestern an, im Falle eines Vetos klagen zu wollen.

Der Mitteldeutsche Rundfunk würde nach Angaben von Intendantin Karola Wille vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro in Deutschland nicht kommen sollte. Die Intendantin des öffentlich-rechtlichen Senders sagte am Montag bei der Sitzung des MDR-Rundfunkrats: „Wenn die Beitragsanpassung nicht kommt, dann ist die bedarfsauftragsgerechte Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht mehr gesichert. Dann sind die Rundfunkanstalten in ihren Grundrechten beschwert, das heißt in ihren Grundrechtsbereich wird eingegriffen.“

Wille betonte: „Deswegen werden wir sicherlich den Weg nach Karlsruhe suchen, um eine verfassungsgerichtliche Klärung herbeizuführen.“ Die geplante Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro zum Jahr 2021 droht an einem Veto aus Sachsen-Anhalt zu scheitern (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Dort will die CDU-Fraktion nicht zustimmen. Gemeinsam mit der AfD, die ebenfalls dagegen ist, könnte es Mitte des Monats eine Mehrheit im Magdeburger Landtag geben. Wenn ein Land Nein sagt, kippt die Erhöhung in ganz Deutschland. Sachsen-Anhalt gilt als einziger Wackelkandidat.

Andere Sender würden ebenfalls klagen

Sie hoffe „bis zur letzten Minute“, dass die Erhöhung doch noch komme, sagte Wille. Bliebe die Beitragsanpassung aus, käme allein auf den MDR ein Fehlbetrag von 165 Millionen Euro zu. Den ostdeutschen Sender würde das Scheitern der Erhöhung besonders treffen, weil der Kostendruck ohnehin schon hoch sei, sagte die Intendantin.

Mit der vom MDR angekündigten Klage bei einem Veto machen zugleich immer mehr Sender deutlich, dass sie diesen Weg beschreiten würden. Im September hatte die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, im Radioeins-Medienmagazin durchblicken lassen, dass man nach Karlsruhe ziehen würde. Im Oktober antwortete der Intendant des Bayerischen Rundfunks (BR), Ulrich Wilhelm, in einem dpa-Interview auf die Frage, ob der BR klagen würde: „Selbstverständlich ist das eine Option.“ Mit dem 86-Cent-Beitragsplus würde eine von einer unabhängigen Kommission errechnete drohende Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 bei den Sendern geschlossen werden können.

Appell an den Landtag

Parallel zu dieser Ankündigung richtete sich der Beirat der Intendantin zur Wahrung der inneren Rundfunkfreiheit gestern in einem offenen Brief mit einem Appell an den Landtag Sachsen-Anhalt. Wer den Vertrag in Frage stelle, spiele all jenen in die Hände, „die an der Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten zweifeln“, heißt es in dem Schreiben.

Immer wieder erlebe man im Netz Vorwürfe, die die journalistische Arbeit der ARD bzw. des MDR als nicht unabhängig diskreditieren. Man wolle die innere Rundfunkfreiheit und journalistische Unabhängigkeit gegen jedweden Eingriff oder Missbrauch schützen. Daher appelliert der Beirat in dem Brief an die Abgeordneten des Landtages, dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zuzustimmen.

Bildquelle:

  • Gesetz-Recht-Hammer-Gericht: © dianaduda - Fotolia.com

145 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 145 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum