Medienstaatsvertrag auf der Zielgeraden

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Bild: © redaktion93 - Fotolia.com
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Der geplante Medienstaatsvertrag in Deutschland mit neuen Regeln für Online-Plattformen hat eine wichtige Hürde genommen: Alle Ministerpräsidenten haben unterschrieben.

Die Unterschriften der Länderchefs aus allen Bundesländern liegen inzwischen vor, wie die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Jetzt können sich die Landtage mit dem Vertragswerk befassen und darüber abstimmen. Geplant ist, dass der neue Staatsvertrag dann im Herbst in Kraft tritt.

Er soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk in Deutschland festlegt. Das Neue: Der Medienstaatsvertrag soll auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs (also TV-Geräte mit Internetzugang und Benutzeroberflächen), Soziale Medien und Suchmaschinen gelten, die Medieninhalte bereitstellen, sie aber nicht selbst produzieren.

Es geht bei der neuen Medienordnung auch um Transparenz, nach welchen Algorithmen Plattformen im Medienbereich vorgehen. So sollen die Angebote diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen – die Plattformen dürfen also nicht bestimmte Inhalte ohne gerechtfertigten Grund in den Hintergrund rücken. Sie dürfen auch technisch nicht ohne eine Einwilligung verändert werden, und Werbung darf nicht ohne Einwilligung die Medieninhalte überlagern.

Der Medienstaatsvertrag soll dem Rechnung tragen, dass Online-Plattformen eine starke Bedeutung im Medienmarkt bekommen haben. In dem Vertrag ist nicht geregelt, wie hoch der monatliche Rundfunkbeitrag pro Haushalt für die öffentlich-rechtlichen Sender ist. Das ist in einem anderen Staatsvertrag geregelt.

Die EU-Kommission hatte vorab geprüft, ob der Medienstaatsvertrag mit EU-Recht vereinbar ist. Nach Ablauf der Frist hatte die Kommission dann am Dienstag mitgeteilt, dass es zwar Anmerkungen gebe, diese aber grundsätzlich für den Abschluss kein Hindernis darstellten.

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