
Münchner Richter: Jugendmedienschutz endet auch für global agierende Plattformen nicht an Landesgrenzen.
Das Veraltungsgericht München hat zwei Eilanträge der Aylo Freesites Ltd. zurückgewiesen. Damit wurden die Netzsperren der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gegen die Plattformen YouPorn und Pornhub bestätigt. Telefónica Germany wurde dazu verpflichtet, den Zugang zu den deutschsprachigen Internetauftritten der Porno-Websites durch Netzsperren zu blockieren. Das in Zypern ansässige Unternehmen Aylo Freesites Ltd. hatte sich als Betreiber der Angebote und somit als Drittbetroffene am Ende erfolglos zur Wehr gesetzt.
Beide Plattformen verbreiten frei zugängliche pornografische Inhalte und verstoßen damit gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege: „Die Botschaft ist klar. Wir ziehen Plattformen konsequent zur Verantwortung und gehen konsequent gegen Verstöße vor, gerade wenn es um den Jugendmedienschutz geht. Netzsperren sind das letzte Mittel, kommen aber dann in Betracht, wenn der Anbieter im Ausland sitzt und sich beharrlich weigert, erforderliche Schutzmaßnahmen für sein in Deutschland verbreitetes Angebot einzurichten. Erfreulich ist, dass auch der Gesetzgeber dieses Vorgehen im neuen JMStV unterstützt, um die Wirksamkeit der Aufsicht an dieser Stelle weiter zu stärken.“
Drittes Urteil gegen Pornoseiten-Betreiber
Die Entscheidung des Veraltungsgerichts München ist die dritte, die gegen die Interessen der Pornoseiten-Betreiber ausfällt. Bereits zuvor hatte im April das Verwaltungsgericht Berlin Eilanträge der Aylo Freesites Ltd. gegen die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) gegenüber der Tele Columbus AG angeordneten Sperrung ihrer deutschsprachigen Internetangebote Pornhub und YouPorn abgelehnt. Der Sperrverfügung lag eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten zugrunde.
Auch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat bereits entsprechende Eilanträge gegen die Sperrverfügungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz zurückgewiesen. In diesem Fall hatte sich die Aylo Freesites Ltd. gegen die Sperrverfügungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen 1&1 zur Wehr setzen wollen.
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